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Wiesbaden (ddp.djn). Der Rewe-Konzern darf in seinen Penny-Märkten
keine Versicherungen mehr verkaufen. Das hat das Landgericht
Wiesbaden (AZ: 11 O 8/08, nicht rechtskräftig) entschieden. Dem
Lebensmittelhändler fehlt die dafür nötige Gewerbeerlaubnis,
argumentierten die Richter. Der Konzern sei als
Versicherungsvermittler am Markt für Finanzdienstleistungen
aufgetreten, ohne die hierzu notwendige Genehmigung der Industrie-
und Handelskammer zu haben. Eine solche Erlaubnis sei laut
Gewerbeordnung notwendig. Mit dem Urteil stehen jetzt auch die
Versicherungsangebote anderer Handelsketten auf dem Prüfstand.
ddp.djn/ome/nas
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