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Mittwoch 1. Juli 2009, 17:34 Uhr

Firmen können per Arbeitsvertrag nicht aus Tarif fliehen


Unternehmen können aus tariflichen Bindungen nicht durch Änderungen in den Arbeitsverträgen fliehen. Auch wenn die Firma aus dem Arbeitgeberverband austritt, sind Lohnkürzungen per Arbeitsvertrag nicht zulässig.



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