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Mittwoch 1. Juli 2009, 12:54 Uhr

Nachtzuschlag nur bei tatsächlicher Nachtarbeit steuerfrei


Zulagen für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit sind nur dann steuerfrei, wenn die Schichten tatsächlich geleistet wurden. Nach einem Beschluss des Bundesfinanzhofs müssen viele schwangere und stillende Frauen mit höheren Steuerforderungen rechnen.



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