Nachtzuschlag nur bei tatsächlicher Nachtarbeit steuerfrei
Zulagen für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit sind nur dann steuerfrei, wenn die Schichten tatsächlich geleistet wurden. Nach einem Beschluss des Bundesfinanzhofs müssen viele schwangere und stillende Frauen mit höheren Steuerforderungen rechnen.