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Rente steigt, Kassenbeitrag sinkt
Mittwoch 1. Juli 2009, 07:03 Uhr

 

Bremen (ddpdjn). Niedrigere Krankenkassenbeiträge, steigende Renten und ein höherer Regelsatz für Hartz-IV-Empfänger - seit 1. Juli gelten neue Rechengrößen und Beitragssätze in der Sozialversicherung, die Millionen Menschen finanziell entlasten.

So bringt die Erhöhung des Rentenwerts einen Anstieg der Bruttorente um rund 2,4 Prozent (3,4 Prozent in Ostdeutschland) Netto, also nach Abzug der Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung, liegt das Plus sogar bei gut 2,7 Prozent (3,7 Prozent in Ostdeutschland). Grund für den stärkeren Anstieg ist die Absenkung des einheitlichen Beitragssatzes zur Krankenversicherung von 15,5 auf
14,9 Prozent, von der auch gesetzlich versicherte Rentenempfänger profitieren.

Durch die Rentenerhöhung steigen auch die Hinzuverdienstgrenzen für Waisen, Witwen und Witwer Empfänger einer vorgezogenen Altersrente beziehungsweise einer Erwerbsminderungsrente dürfen ebenfalls einige Euro mehr anrechnungsfrei verdienen, sofern sie in Ostdeutschland leben.

Da die sogenannte Eckregelleistung für Empfänger von Arbeitslosengeld II beziehungsweise Grundsicherung an den Rentenwert geknüpft ist, steigt der Regelsatz für allein lebende Hilfebedürftige von 351 auf 359 Euro Auch die verminderten Sätze für Partner und Kinder werden erhöht.

Eine kompakte Übersicht aller Änderungen zum 1 Juli gibt die Arbeitnehmerkammer Bremen in dem aktualisierten Leitfaden «Rechengrößen der Sozialversicherung». Die 14-seitige Broschüre ist im Internet kostenlos erhältlich (arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik).

(ddp)

 

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