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Bremen (ddpdjn). Niedrigere Krankenkassenbeiträge, steigende
Renten und ein höherer Regelsatz für Hartz-IV-Empfänger - seit 1.
Juli gelten neue Rechengrößen und Beitragssätze in der
Sozialversicherung, die Millionen Menschen finanziell entlasten.
So bringt die Erhöhung des Rentenwerts einen Anstieg der
Bruttorente um rund 2,4 Prozent (3,4 Prozent in Ostdeutschland)
Netto, also nach Abzug der Beiträge zu Kranken- und
Pflegeversicherung, liegt das Plus sogar bei gut 2,7 Prozent (3,7
Prozent in Ostdeutschland). Grund für den stärkeren Anstieg ist die
Absenkung des einheitlichen Beitragssatzes zur Krankenversicherung
von 15,5 auf
14,9 Prozent, von der auch gesetzlich versicherte
Rentenempfänger profitieren.
Durch die Rentenerhöhung steigen auch die Hinzuverdienstgrenzen
für Waisen, Witwen und Witwer Empfänger einer vorgezogenen
Altersrente beziehungsweise einer Erwerbsminderungsrente dürfen
ebenfalls einige Euro mehr anrechnungsfrei verdienen, sofern sie in
Ostdeutschland leben.
Da die sogenannte Eckregelleistung für Empfänger von
Arbeitslosengeld II beziehungsweise Grundsicherung an den Rentenwert
geknüpft ist, steigt der Regelsatz für allein lebende Hilfebedürftige
von 351 auf 359 Euro Auch die verminderten Sätze für Partner und
Kinder werden erhöht.
Eine kompakte Übersicht aller Änderungen zum 1 Juli gibt die
Arbeitnehmerkammer Bremen in dem aktualisierten Leitfaden
«Rechengrößen der Sozialversicherung». Die 14-seitige Broschüre ist
im Internet kostenlos erhältlich
(arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik).
(ddp)
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