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ROUNDUP: Mehr Eingriffsmöglichkeiten für Finanzaufsicht
Mittwoch 1. Juli 2009, 17:21 Uhr

 

BERLIN (dpa-AFX) - Die deutsche Finanzmarktaufsicht kann bei Schieflagen einzelner Institute und in künftigen Krisenzeiten früher und besser eingreifen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Verstärkung der Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht hat der Finanzausschuss des Bundestages am Mittwoch in Berlin gebilligt. Das Gesetz soll an diesem Donnerstag vom Parlament verabschiedet werden.

ÄNDERUNGEN AN DEN PLÄNEN

Nach Kritik der Kreditwirtschaft und der Bundesbank gab es noch Änderungen an den Plänen, wonach die BaFin Aufsichts- und Verwaltungsräte abberufen kann, wenn sie fachlich ungeeignet oder unzuverlässig sind. Die zunächst
geplanten hohen Anforderungen an Aufsichtsräte von Banken wurden nach Angaben des Bundestags- Pressedienstes etwas reduziert. Nach dem Ursprungsentwurf sollten Aufsichtsräte über die "erforderliche Sachkunde" wie Geschäftsleiter einer Bank verfügen. Nun reiche es, dass Aufsichtsräte über "eine fachliche Eignung zum Verständnis der wirtschaftlichen und rechtlichen Abläufe im Tagesgeschehen eines Instituts oder einer Finanzholding verfügen".

Auch bei Personen, die berufliche Erfahrungen aus einer Tätigkeit in einer anderen Branche oder der öffentlichen Verwaltung haben, werde die fachliche Eignung als erfüllt angesehen. Auch könnten Personen in Aufsichtsräte gewählt werden, wenn sie "aufgrund persönlicher Erfahrungen" über die erforderliche Sachkunde verfügen. Damit will die Koalition sicherstellen, dass Kommunalpolitiker und regional tätige Unternehmer wie Handwerker weiter als Aufsichtsräte bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken tätig sein dürfen./sl/DP/js

 

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