Das Bundeskartellamt hat wettbewerbswidrige Praktiken von Berufsverbänden erneut hart bestraft. Gleich mehrere deutsche Apothekerverbände sollen Geldbußen von insgesamt 1,2 Mio. Euro zahlen, teilte die Behörde mit. Hintergrund ist der erbitterte Kampf gegen Doc Morris.
cs/tel/pt DÜSSELDORF. Das Bußgeld richtet sich gegen die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) sowie die Apothekerverbände Baden-Württemberg, Berlin und Thüringen. Auch mehrere Einzelpersonen seien betroffen. Mit dem Bußgeldbescheid bekräftigt der seit April 2007 amtierende Kartellamtspräsident Bernhard Heitzer seinen Willen, Wettbewerbsverstöße eindeutig zu ahnden. Bereits im Januar 2008 hatte der oberste Kartellwächter eine Buße gegen den Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) verhängt. Dieser hatte die Apotheker angeblich ermuntert, die Preisfreigabe für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zu ignorieren
und sich weiter an die unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller zu halten. Nun stehen die Apothekerverbände erneut im Fadenkreuz der Wettbewerbshüter. Sie seien, glaubt Heitzer, kartellrechtswidrig gegen den Pharmagroßhändler Gehe vorgegangen. Dessen Konzernmutter Celesio war im April 2007 mehrheitlich bei der niederländischen Versandapotheke Doc Morris eingestiegen, die wenig später in Deutschland mit einer Franchise-Apothekenkette startete. Viele Apotheken kündigten daraufhin aus Protest ihre Orderverträge mit Gehe. Zuvor hätten die Apothekerverbände in ihren Publikationen und in öffentlichen Reden zu diesem Boykott aufgerufen, rügte die Kartellbehörde. Das aber verstoße gegen die Wettbewerbsregeln. Das harte Vorgehen bei den Apothekerverbänden ist kein Einzelfall. In kaum einem anderen Industrieland beobachten die Wettbewerbshüter die Branchenverbände derart streng wie in Deutschland. "Hier reicht schon ein zweifelhaftes Rundschreiben der Verbandszentrale aus, um einen Kartellverdacht auszulösen", berichtet Philipp von Dietze, Wettbewerbsrechtler der Hamburger Kanzlei Brödermann & Jahn. Selbst wenn anschließend ein abgestimmtes Verhalten unter den Verbandsmitgliedern ausbleibt, droht ihren Organisationen in solchen Fällen ein Bußgeldverfahren. Mitte Juni bekam dies der Bundesverband der Milchviehhalter zu spüren. Er hatte seine Bauern aufgefordert, Molkereien nicht mehr zu beliefern, um einen besseren Milchpreis durchzusetzen. Das Kartellamt stufte dies als einen Boykottaufruf ein und eröffnete ein Verfahren. Ertappte Branchenvertreter müssen mit empfindlichen Geldforderungen rechnen. Im September 2007 etwa ahndeten die Kartellbehörden ein jahrzehntelanges Preiskartell der Reißverschlusshersteller um die Traditionsfirma Prym. Den Fachverband Verbindungs- und Befestigungstechnik (VBT), der das Kartell eingefädelt haben soll, baten sie mit einer Million Euro zur Kasse. Sogar persönliche Bußgelder für Verbandsgeschäftsführer sieht der Gesetzgeber vor. "Während Firmen Forderungen bis zu zehn Prozent ihres Gesamtumsatzes fürchten müssen", erklärt Wettbewerbsexperte von Dietze, "können sie bei Einzelpersonen bis zu einer Million Euro reichen." Im aktuellen Fall aber wollen sich die Apothekerverbände gegen die Bußgeldbescheide wehren. ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf erklärte die Vorwürfe des Bundeskartellamts für unbegründet und kündigte an, den Rechtsweg bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung auszuschöpfen. Der geschädigte Pharmahändler Celesio wollte die gestrige Entscheidung des Bundeskartellamts nicht kommentieren. Das Unternehmen hatte 2007 Umsatzeinbußen von mehr als 100 Mio. Euro im deutschen Großhandelsgeschäft zu verzeichnen und ein Prozent Marktanteil verloren. Die Macht der Apotheker ist in der pharmazeutischen Branche gefürchtet. Vor zehn Jahren hatte ihr Boykott den Kwai-Knoblauchpillen-Produzenten Lichtwer fast in den Ruin getrieben. Lichtwer hatte kurzzeitig versucht, seine Präparate auch über Drogeriemärkte zu vertreiben. Nach Ansicht des Bundeskartellamts ist es Verbänden unbenommen, sich auch in Verbandspublikationen kritisch zu standespolitisch wichtigen Themen zu äußern. Die Grenzen der Meinungs- und Vereinigungsfreiheit seien jedoch überschritten, wenn es zu kartellrechtswidrigen Boykottaufrufen komme. Kartellamts-Kontrollen Benzin Erst am Donnerstag rügte Kartellamtspräsident Heitzer auch Deutschlands Tankstellenbetreiber wegen möglicher Absprachen. Gas 2008 verordnete Heitzer mehreren Gasversorgern Preissenkungen und Rückzahlungen. Strom Von Eon, RWE (Xetra: 703712 - Nachrichten) und Co. hat das Kartellamt Unterlagen angefordert, um Preise zu überprüfen.
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