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Berlin (ddp) Der Spendenskandal um den früheren
nordrhein-westfälischen Landeschef der Liberalen, Jürgen Möllemann,
kommt die FDP teuer zu stehen. Bundestagspräsident Norbert Lammert
(CDU) entschied am Donnerstag wegen Verstoß gegen das Parteiengesetz
auf eine Strafzahlung in Höhe von rund 4,34 Millionen Euro. Die FDP
will innerhalb der kommenden vier Wochen die Möglichkeit eines
Widerspruches prüfen, kündigte Schatzmeister Hermann Otto Solms
umgehend an.
In den Jahren 1996 bis 2000 und 2002 hatte Möllemann «Bargeld in
beträchtlicher Höhe» persönlich an den damaligen Landesschatzmeister
und späteren Landesgeschäftsführer übergeben
Die Gelder wurden
«gestückelt», unter falschen Spendernamen auf Konten des
Landesverbandes eingezahlt und entsprechend verbucht. Diese
Spendenvorgänge sind nach Auffassung des Bundestages jeweils als
Verstöße gegen das parteienrechtliche Verbot zu bewerten, Spenden
anzunehmen, wenn ihre wahre Herkunft nicht feststellbar ist.
Die FDP bestätigte unterdessen, einen Sanktionsbescheid in Höhe
von 4 336 648,79 Euro erhalten zu haben Solms wies aber darauf hin,
dass dieser Bescheid drei Monate vor der Bundestagswahl und fünf
Jahre nach Vorlage aller Fakten komme. In enger Abstimmung mit dem
FDP-Landesverband Nordrhein-Westfalen werde nun sorgfältig geprüft,
«ob und in welchem Umfang gegen den Bescheid Rechtsmittel eingelegt
werden», sagte Solms.
Im Zuge der FDP-Parteispendenaffäre war gegen Möllemann unter
anderem wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung und des Verstoßes
gegen das Parteiengesetz ermittelt worden Möllemann war im Juni 2003
bei einem Fallschirmabsprung auf dem Flugplatz Marl ums Leben
gekommen. Bis heute konnte nicht geklärt werden, ob es sich um einen
Unfall oder um Selbstmord handelte.
(ddp)
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