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MAIHAK AG / Rechtssache 02.07.2009 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG (Xetra: 549416 - Nachrichten) .
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Das Hanseatische Oberlandesgericht hat durch Beschluss vom 11. Juni 2009
alle Beschwerden der Beschwerdeführer sowie die Anschlussbeschwerden der
Maihak AG und der SICK UPA GmbH (jetzt firmier unter SICK MAIHAK GmbH)
gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichtes Hamburg über die
Festsetzung der Barabfindung und Ausgleichszahlung, die nach Abschluss des
Beherrschungs- und Gewinn- sowie Verlustübernahmevertrages vom 12. März
2001 zu zahlen sind, zurückgewiesen.Das Spruchstellenverfahren ist damit beet. Das Gericht hat entschieden,
die nach dem Unternehmensvertrag angebotene Barabfindung je Stückaktie der
Maihak AG von EUR 51,12 auf EUR 97,25 zu erhöhen. Die nach dem
Unternehmensvertrag angebotene Ausgleichszahlung (Garantiedivide) bleibt
unverändert.
02.07.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP ---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Emittent: MAIHAK AG
Poppenbütteler Bogen 9B
22399 Hamburg
Deutschland
Telefon: +49 (0)7681 202-3777
Fax: +49 (0)7681 202-3926
E-Mail: ilka.klee@sick.de
Internet:
ISIN: DE0006553001
WKN: 655300
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