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Rechtstipp: Bei Unfallversicherung reicht Diagnose nicht aus
Donnerstag 3. Juli 2008, 07:07 Uhr

 

Saarbrücken (ddp.djn). Wer als Unfallopfer Geld von seiner Unfallversicherung haben möchte, sollte neben der Diagnose der behandelnden Ärzte auch eine Invaliditätsbescheinigung einreichen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor. In dem Fall hatte ein Unfallversicherter nach dem Sturz mit seinem Rad zwar ärztliche Kurzberichte vorgelegt, aus denen aber eine mögliche Invalidität nicht hervorging. Da er diese Invalidität auch innerhalb der nächsten 15 Monate nicht belegen konnte, durfte die Versicherung die Auszahlung der Versicherungssumme wegen des Fristablaufs verweigern.

(AZ: 5 U 70/07-4)

ddp.djn/ome/nas/

 


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