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Saarbrücken (ddp.djn). Wer als Unfallopfer Geld von seiner
Unfallversicherung haben möchte, sollte neben der Diagnose der
behandelnden Ärzte auch eine Invaliditätsbescheinigung einreichen.
Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor.
In dem Fall hatte ein Unfallversicherter nach dem Sturz mit seinem
Rad zwar ärztliche Kurzberichte vorgelegt, aus denen aber eine
mögliche Invalidität nicht hervorging. Da er diese Invalidität auch
innerhalb der nächsten 15 Monate nicht belegen konnte, durfte die
Versicherung die Auszahlung der Versicherungssumme wegen des
Fristablaufs verweigern.
(AZ: 5 U 70/07-4)
ddp.djn/ome/nas/
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