|
|
|
AFP Bundestag verschärft Finanzmarktkontrolle
von AFP
Freitag 3. Juli 2009, 12:40 Uhr
|
Der Bundestag hat in Folge der Finanzkrise die Kontrolle der Finanzmärkte in Deutschland verschärft. Die Abgeordneten beschlossen in der vergangenen Nacht in Berlin ein Gesetz, mit dem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Banken eine höhere Kapitalausstattung vorschreiben kann. Dadurch können die Finanzkontrolleure besser Risiken für die Institute etwa durch allgemeine Entwicklungen an den Finanzmärkten oder durch riskante Wertpapiergeschäfte vorbeugen. Außerdem kann die BaFin Banken dazu anhalten, mehr flüssige Zahlungsmittel vorzuhalten, wenn aus Sicht der Finanzwächter
Probleme zu erwarten sind.
Daneben kann die BaFin dem Gesetz zufolge künftig den Banken auch die Ausschüttung von Gewinnen verbieten, wenn sich bei den Instituten eine Schieflage andeutet. Bisher war dies erst dann möglich, wenn bestimmte Kennziffern unterschritten wurden. Außerdem darf die BaFin künftig Banken in Krisenfällen Zahlungen an andere Institute verbieten, die zum gleichen Konzern gehören. Dadurch soll verhindert werden, dass das Geld deutscher Tochterbanken etwa an Muttergesellschaften im Ausland abfließt. Damit erhält die BaFin die gleichen Möglichkeiten wie die Finanzkontrolleure anderer Länder.
Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf wurde das Gesetz in einigen Punkten abgeschwächt. So sind die geplanten Vorschriften für die Qualifikationen von Bank-Aufsichtsräten weniger scharf ausgefallen als ursprünglich geplant. Demnach muss ein Aufsichtsrat nicht - wie bisher beabsichtigt - zuvor in einer leitenden Position in einer Bank tätig gewesen sein. Es genügt stattdessen, wenn ein Aufsichtsrat ein Verständnis für die Geschäftsabläufe in einer Bank mitbringt. Auch Menschen aus anderen Branchen oder auch Behörden können demnach in Bank-Aufsichtsräten arbeiten, wenn sie über genügend Sachverstand verfügen. Dadurch wird gesichert, das etwa Lokalpolitiker, Unternehmer oder Menschen aus anderen Berufen in den Aufsichtsräten von Genossenschaftsbanken oder Sparkassen tätig werden können.
| |
|
|