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Berlin (dpa) - Die Finanzmarktkrise tobt unvermindert, doch beim Anlegerschutz hakt es in der Koalition. Nach langen Querelen konnten sich Union und SPD am Freitagabend im Bundestag zwar durchringen, den Gesetzentwurf zu verabschieden. Doch das Gesetz, das die Rechte der Verbraucher stärken soll, ist noch lange keine sichere Bank. Prompt kündigte Bayern eine Blockade der Pläne im Bundesrat an. Das erneute Nein zu dem Vorhaben der großen Koalition im Bund wird in München mit unzureichendem Verbraucherschutz begründet. Dabei war Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) dafür angetreten, den
Anlegern mehr Rechte zu geben. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) wundert sich. Erst hätten Unionspolitiker vor einer Belastung der Banken gewarnt, dann fordere Bayern mehr Verbraucherschutz.Bisher haben es Anleger schwer, Schadenersatzansprüche wegen falscher Beratung durchzusetzen. Die Beweislast liegt bei ihnen. Ohne ein Protokoll können Anleger vor Gericht kaum das frühere Gespräch mit Bankberatern wiedergeben. Das soll nun anders werden mit der «Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung». Soll heißen, dass Bankberater umfassend Protokoll zu Kundengesprächen führen müssen. Anleger sollen falsche oder schlechte Beratung besser nachweisen können und mehr Chancen erhalten, gegen ihre Banken vor Gericht zu siegen. So kompliziert der Gesetzesname ist, so schwer taten sich SPD und Union mit den Plänen. Vor allem mit dem einwöchigen Rücktrittsrecht bei telefonischer Anlageberatung, wenn das zugeschickte Protokoll fehlerhaft oder unvollständig ist. Die Beweislast läge im Streitfall bei der Bank. Dagegen läuft die Banken-Lobby Sturm, aber auch in der Union gibt es Zweifler. Die Regel berge enorme Risiken, Banken müssten bis Ablauf der Rücktrittsfrist das volle Kursrisiko tragen. So ist folgender Fall durchaus denkbar: Ein Anleger bestellt 1000 Aktien vom Unternehmen XY, die dann aber im Kurs fallen. Er könnte dann behaupten, dass er ja eigentlich nur 10 Papiere geordert hätte, der Bankberater schlicht übereifrig gewesen sei. Die Beweislast, dass der Kunde tatsächlich 1000 Aktien in Auftrag gegeben hat, liegt nach dem neuen Recht dann bei der Bank. In den Beratungen hatten sich Finanzpolitiker der Union für einen Kompromiss stark gemacht, den Aigners Ministerium erarbeitet hat: Erst soll es wie bisher ein schriftliches Risikoprofil geben vor einer telefonischen Order. Der Bankberater fragt, ob das Risikoprofil noch bestehe - der Anleger also weiter «mutig» oder inzwischen zurückhaltender ist. Gibt es keine Änderungen, wird der Auftrag sofort ausgeführt. Der Kunde erhält dann das Protokoll, kann das Geschäft aber nicht wegen Irrtums rückgängig machen oder weil der Berater die Order angeblich falsch ausgeführt hat. Die Beweislast sollte nur bei Falschberatung bei Banken gelten. Die SPD lehnte dies ab und pochte weiter auf ein Rücktrittsrecht. Schon am vergangenen Dienstag stand das Gesetzespaket bei den Koalitionsberatungen auf der Kippe. Die SPD soll gedroht haben, dann eben zu den ursprünglichen Plänen zurückzukehren: Die schrieben flächendeckende Telefonaufzeichnungen jedes Beratungsgesprächs vor. Das brächte nicht nur Datenschutz-Probleme mit sich, die Banken befürchteten auch eine enorme Kostenlawine. Nicht nur Bayerns Regierung will die Anlegerrechte noch ausweiten, auch Aigner und die Verbraucherzentralen. Die CSU-Politikerin sagt mit Blick auf die Banken: «Es gibt große Beharrungskräfte.» Allerdings auch in Bayern gegen den jetzigen Entwurf.
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