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Berlin (ddp) Wer einen Führerschein der Klasse B besitzt und
Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr ist, kann künftig eine
Fahrberechtigung für Rettungsfahrzeuge leichter erwerben. Die dafür
notwendige Gesetzesänderung beschloss der Bundestag am Freitag in
Berlin. Die Ausnahmeregelung gilt auch für Mitglieder der
Rettungsdienste, der technischen Hilfsdienste und des
Katastrophenschutzes. Damit soll jungen Ehrenamtlichen das Fahren von
Einsatzfahrzeugen erleichtert und so dem Fahrermangel bei
Hilfsorganisationen entgegengewirkt werden.
Für die Fahrberechtigung von Einsatzfahrzeugen mit einem
Gesamtgewicht von 4,75 bis 7,5 Tonnen
entfallen künftig die
theoretische Ausbildung und die dafür vorgesehene Prüfung Der
Kandidat muss sich lediglich einer praktischen Ausbildung und Prüfung
unterziehen.
Nach Angaben des Präsidenten des Deutschen Feuerwehrverbandes
(DFV), Hans-Peter Kröger, werden damit die Kosten des
«Feuerwehr-Führerscheins» auf etwa die Hälfte eines normales
C1-Führerscheines reduziert Diese Fahrberechtigung kann nach zwei
Jahren ohne weitere Prüfung in einen regulären Führerschein der
Klasse C1 umgeschrieben werden.
Für das Fahren kleinerer Einsatzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht
zwischen 3,5 und 4,75 Tonnen ermöglicht die Regelung eine
organisationsinterne Ausbildung und Prüfung nach Landesrecht In
beiden Fällen dürfen solche Fahrzeuge jedoch ausschließlich zu
Hilfszwecken genutzt werden.
Aufgrund von EU-Vorgaben dürfen Fahrer, die nach dem 1 Januar
1999 ihren Führerschein gemacht haben, gegenwärtig nur noch Fahrzeuge
mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen fahren. Für
Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen ist eine Fahrerlaubnis der Klasse C1
erforderlich.
Der DFV geht davon aus, dass mindestens 16 000 Fahrzeuge betroffen
sind, für die in der Regel fünf oder mehr Fahrer benötigt werden, um
ihre Einsatzbereitschaft rund um die Uhr zu gewährleisten Das
Straßenverkehrsgesetz sieht bereits Ausnahmeregelungen für die
Bundeswehr, die Bundespolizei und die Polizei vor.
(ddp)
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