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Karlsruhe (ddp) Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat einer
Bankkundin wegen «rechtsmissbräuchlicher Ausnutzung einer
Sparvertragsklausel den von ihr geforderten hohen Bonus von rund 60
000 Euro verwehrt Die Kundin hatte die Sparrate am Ende der Laufzeit
exorbitant erhöht Die beklagte Bank gewann damit auch in zweiter
Instanz, wie das OLG am Freitag mitteilte.
Die Kundin hatte den Sparvertrag 1986 mit einer Dauer von 20
Jahren abgeschlossen, wobei die monatliche Sparrate bei mindestens 26
Euro lag 2005 wurde der Vertrag um fünf Jahre verlängert Sparer
sollten am Ende der Laufzeit eine einmalige Bonuszahlung
erhalten,
die nach Anspardauer gestaffelt war Der Bonus reichte von 5 Prozent
bei 7 Jahren über 30 Prozent bei 20 bis 25 Jahren und 40 Prozent ab
25 Jahren. Im Vertrag stand auch, dass Sparer jederzeit die
ursprüngliche Sparrate erhöhen oder herabsetzen können.
Die Klägerin zahlte rund 17 Jahre lang monatlich 26 Euro und von
Mai 2005 bis Januar 2007 - also knapp zwei Jahre lang - je 30 Euro
In den darauffolgenden zehn Monaten erhöhte sie jedoch die Sparrate
gewaltig auf 20 000 Euro monatlich Dann kündigte sie den Vertrag und
verlangte einen 30-prozentigen Bonus aus der gesamten Ansparsumme
einschließlich der 200 000 Euro
Die im Raum Baden-Baden ansässige Bank wollte aber die hohen
Beträge für den Bonus nicht berücksichtigen und zahlte nur rund 1500
Euro als Bonus aus Die Klage der Kundin scheiterte zunächst vor dem
Landgericht Baden-Baden Auch das OLG Karlsruhe betonte nun, die
Kundin habe keinen Anspruch auf den hohen Bonus von 60 000 Euro, da
sie «rechtsmissbräuchlich gehandelt« habe Sie habe die Sparrate am
Ende der Laufzeit «massiv erhöht, um trotz der geringen Spardauer den
vollen Bonus zu erhalten. Damit habe sie die Bonusregelung
zweckentfremdet. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
(AZ: 17 U 497/08 - Urteil vom 30 Juni 2009)
ddpdjn/dmu/jwu
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