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Gericht: Kundin nutzte Bonusklausel in Sparvertrag missbräuchlich aus
Freitag 3. Juli 2009, 14:40 Uhr

 

Karlsruhe (ddp) Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat einer Bankkundin wegen «rechtsmissbräuchlicher Ausnutzung einer Sparvertragsklausel den von ihr geforderten hohen Bonus von rund 60 000 Euro verwehrt Die Kundin hatte die Sparrate am Ende der Laufzeit exorbitant erhöht Die beklagte Bank gewann damit auch in zweiter Instanz, wie das OLG am Freitag mitteilte.

Die Kundin hatte den Sparvertrag 1986 mit einer Dauer von 20 Jahren abgeschlossen, wobei die monatliche Sparrate bei mindestens 26 Euro lag 2005 wurde der Vertrag um fünf Jahre verlängert Sparer sollten am Ende der Laufzeit eine einmalige Bonuszahlung
erhalten, die nach Anspardauer gestaffelt war Der Bonus reichte von 5 Prozent bei 7 Jahren über 30 Prozent bei 20 bis 25 Jahren und 40 Prozent ab 25 Jahren. Im Vertrag stand auch, dass Sparer jederzeit die ursprüngliche Sparrate erhöhen oder herabsetzen können.

Die Klägerin zahlte rund 17 Jahre lang monatlich 26 Euro und von Mai 2005 bis Januar 2007 - also knapp zwei Jahre lang - je 30 Euro In den darauffolgenden zehn Monaten erhöhte sie jedoch die Sparrate gewaltig auf 20 000 Euro monatlich Dann kündigte sie den Vertrag und verlangte einen 30-prozentigen Bonus aus der gesamten Ansparsumme einschließlich der 200 000 Euro

Die im Raum Baden-Baden ansässige Bank wollte aber die hohen Beträge für den Bonus nicht berücksichtigen und zahlte nur rund 1500 Euro als Bonus aus Die Klage der Kundin scheiterte zunächst vor dem Landgericht Baden-Baden Auch das OLG Karlsruhe betonte nun, die Kundin habe keinen Anspruch auf den hohen Bonus von 60 000 Euro, da sie «rechtsmissbräuchlich gehandelt« habe Sie habe die Sparrate am Ende der Laufzeit «massiv erhöht, um trotz der geringen Spardauer den vollen Bonus zu erhalten. Damit habe sie die Bonusregelung zweckentfremdet. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

(AZ: 17 U 497/08 - Urteil vom 30 Juni 2009)

ddpdjn/dmu/jwu

 

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