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Berlin (ddp) Der Deutsche Bundestag hat am Freitag die
Einrichtung sogenannter Bad Banks zur Auslagerung von «toxischen
Wertpapieren aus den Bilanzen von Banken gebilligt Die
Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmten dem von
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf
zu, der von Fachpolitikern der Koalition noch verändert worden war
Die Oppositionsfraktionen lehnten die Pläne geschlossen ab Das
Gesetz soll am kommenden Freitag endgültig vom Bundesrat beschlossen
werden.
Das «Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung
sieht vor, dass die Banken auf freiwilliger
Basis «toxische Aktiva
mit einem zehnprozentigen Abschlag vom Buchwert an
Zweckgesellschaften - sogenannte Bad Banks (übersetzt: schlechte
Banken) übertragen Im Gegenzug sollen sie vom staatlichen
Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) garantierte Anleihen
erhalten, die von den Bad Banks begeben werden
Der SoFFin soll insgesamt eine marktgerechte Vergütung für die
Garantie erhalten Die Banken sollen jährlich für maximal 20 Jahre
aus dem an die Anteilseigner auszuschüttenden Betrag einen Ausgleich
an die Zweckgesellschaft zahlen, und interessierte Institute müssen
vor einer Übertragung auf die Zweckgesellschaft sämtliche Risiken
bezüglich der Wertpapiere offenlegen Stichtag für den «Bilanzabgang
soll der 30 Juni 2008 sein
Nach einer auf sie zugeschnittenen Variante des Modells sollen
zudem die Landesbanken neben Risikopapieren auch ganze
Geschäftsfelder auslagern können Dafür sollen eine neue
«Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung sowie mehrere
«Abwicklungsanstalten errichtet werden Diese Anstalten, die
entgegen den ursprünglichen Vorstellungen Steinbrücks nicht nur beim
Bund, sondern auch bei den Ländern angesiedelt sein können, sollen
nicht dem Kreditwesengesetz unterliegen und ausschließlich nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches bilanzieren müssen
Nach Protesten der Sparkassen hatte der Bundestag zudem noch eine
von Steinbrück geplante Regelung zu ihrer Haftung für die
ausgelagerten Aktiva der Landesbanken abgemildert Ihr Risiko soll
nun auf ihre jetzige Gewährträgerhaftung begrenzt bleiben
Ursprünglich war eine volle Nachhaftung der Eigentümer bei den auf
die Landesbanken zugeschnittenen Konsolidierungsbanken vorgesehen
Bei den geplanten Bad Banks zur Auslagerung toxischer Papiere für
private Institute soll sich die Haftung allerdings lediglich auf die
Summe des auszuschüttenden Gewinns erstrecken
Grundsätzlich verteidigte Steinbrück das Gesetz als dringend
notwendig und wies auf die angespannte Lage der Banken Gleichzeitig
schloss er weitere Probleme aufgrund der anhaltenden Wirtschafts- und
Finanzkrise nicht aus «Niemand kann ausschließen, dass wir auch in
der Entwicklung der nächsten Monate in dem einen oder anderen Fall im
Bankensektor weitere Probleme bekommen, sagte er Deshalb müsse ein
«Instrumentenkasten bereitgestellt werden Der Opposition warf er
Beunruhigung der Öffentlichkeit vor.
Scharfe Kritik an dem Gesetz kam von der Opposition
FDP-Finanzexperte Florian Toncar kritisierte eine mangelnde
Rechtssicherheit Es fehlten den Banken entscheidende Parameter
«Die Banken, die es irgendwie hinkriegen, werden erstmal abwarten
Auch die Linke stimmte gegen das Vorhaben. «Dieses Gesetz handelt
nicht nur von schlechten Banken, es ist auch ein schlechtes Gesetz,
sagte Finanzpolitiker Roland Claus. «Wir sind dagegen, dass Gewinne
privatisiert und Verluste sozialisiert werden. Grünen-Finanzexperte
Gerhard Schick bemängelte eine fehlende längere Perspektive des
Vorhabens.
ddpdjn/rab/jwu
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