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Regelung für mehr Anlegerschutz wackelt wieder
Freitag 3. Juli 2009, 18:33 Uhr

 

   BERLIN (dpa-AFX) - Die Regelung für mehr Schutz von Anlegern wackelt wieder. Bayern drohte mit einer Blockade im Bundesrat am Freitag kommender Woche. Der Bundestag hatte am Freitagabend grünes Licht für die Gesetzespläne zur Stärkung des Anlegerschutzes beim Kauf von Finanzprodukten gegeben.

PROTOKOLL: Banken müssen den Inhalt der Beratung dokumentieren. Darin sollen die Wünsche des Kunden und die Empfehlungen der Berater - mit Gründen - aufgelistet werden. Die Bank muss dem Anleger das Protokoll aushändigen. Bei Telefonberatung bekommt der Kunde die Dokumentation zugesendet und hat ein Rücktrittsrecht von einer Woche. Die Bank
muss beweisen, dass sie ordnungsgemäß beraten hat.

VERJÄHRUNGSFRIST: Der Anspruch auf Schadenersatz nach falscher Beratung über Anlagen verjährt den Plänen zufolge erst nach drei Jahren ab dem Zeitpunkt, an dem man den Schaden erkennt. Unabhängig davon verjährt der Anspruch spätestens in zehn Jahren. Bisher gab es hierfür Sonderrechte, jetzt gilt das Bürgerliche Gesetzbuch.

SCHULDVERSCHREIBUNG: Für die Gläubiger von Schuldverschreibungen soll es verbindliche Mindeststandards geben, um deren Rechte zu stärken. Das alte Schuldverschreibungsgesetz stammte von 1899.

Bayern geht dies nicht weit genug. Justizministerin Beate Merk (CSU) kritisierte, dass die Kosten für eine Finanzanlage mit der geplanten Neuregelung nicht transparent sein würden. Das vorgesehene Beratungsprotokoll verliere außerdem jeglichen Wert, weil nur der Berater unterschreiben müsse.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) warnte: "Mit seinem widersprüchlichen Verhalten gefährdet das Unionslager deutliche Verbesserungen im Anlegerschutz." Nach der Bundestagswahl müsse es aber zu weiteren Verbesserungen des Anlegerschutzes kommen.

Union und SPD hatten sich erst vor wenigen Tagen auf einen Kompromiss geeinigt. Besonders strittig war das Rücktrittsrecht bei Telefonberatung. Ursprünglich sollte jedes Telefongespräch aufgezeichnet werden. Dies hatten Banken scharf kritisiert. Zypries warf der Union einen Zick-Zack-Kurs vor. In der Unionsfraktion werde erst vor einer Belastung der Banken gewarnt, dann fordere Bayern mehr Verbraucherschutz.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen sieht im geplanten Gesetz nur ein erstes Rettungspaket für die Anleger. "Um die Lehren aus der Finanzkrise wirklich zu ziehen, sind weitergehende Regelungen notwendig", sagte Verbandschef Gerd Billen. Nötig seien strengere Regel für die Qualifikation von Finanzberatern, mehr Information über Kapitalanlagen und eine Überprüfung der Provisionen. Die CDU- Verbraucherpolitikerin Julia Klöckner verlangte eine Berufshaftpflichtversicherung von Finanzvermittlern. / vr/sl/DP/js

 

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