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Rechtstipp: Überspannungsschäden müssen nachgewiesen werden
Donnerstag 4. Juni 2009, 07:08 Uhr

 

Berlin (ddpdjn) Wenn der eigene Elektrohändler einen Überspannungsschaden durch einen Blitzschlag festgestellt hat, reicht das nach Meinung des Amtsgerichtes Charlottenburg nicht, um eine Zahlungspflicht des Versicherers festzustellen Das gilt vor allem dann, wenn der Versicherer mit einem eigenen Sachverständigengutachten dargelegt, dass und warum ein blitzbedingter Überspannungsschaden nicht eingetreten sein kann. In einem solchen Fall muss der Versicherte schon erklären, was genau den Fachhändler zu der Annahme bewogen hat, dass es sich um einen Überspannungsschaden handelt - sonst geht der Versicherte leer aus.

(AZ: 239 C 48/09)

ddpdjn/ome/nas/

 

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