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Berlin (ddpdjn) Wenn der eigene Elektrohändler einen
Überspannungsschaden durch einen Blitzschlag festgestellt hat, reicht
das nach Meinung des Amtsgerichtes Charlottenburg nicht, um eine
Zahlungspflicht des Versicherers festzustellen Das gilt vor allem
dann, wenn der Versicherer mit einem eigenen
Sachverständigengutachten dargelegt, dass und warum ein
blitzbedingter Überspannungsschaden nicht eingetreten sein kann. In
einem solchen Fall muss der Versicherte schon erklären, was genau den
Fachhändler zu der Annahme bewogen hat, dass es sich um einen
Überspannungsschaden handelt - sonst geht der Versicherte leer aus.
(AZ: 239 C 48/09)
ddpdjn/ome/nas/
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