|
München (ddp.djn). Im Ausland arbeiten, entsandt vom eigenen Chef
und mit der Sicherheit versehen, wieder nach Deutschland zurückkommen
zu können - wer wünscht sich das nicht als mobiler Mensch? Beim Thema
Versicherungen ist allerdings ein wenig Vorsicht geboten, denn einige
Stolperfallen drohen. Grundsätzlich gibt es einige Regeln für die
Sozialversicherungen. Innerhalb der EU und für Island, Liechtenstein,
Norwegen und die Schweiz regeln Rechtsvorschriften, dass die
Sozialversicherung entsprechend den Landesvorschriften bestehen
bleibt und keine Doppelversicherungen bestehen. In anderen Ländern
allerdings müssen Arbeitnehmer klären, ob und in welchem Umfang sie
sozialversicherungspflichtig sind und ob in Deutschland weiterhin
Versicherungspflicht besteht.
Problematisch kann es werden, wenn eine Krankenversicherung
benötigt wird. Zwar haben die gesetzlichen Krankenversicherungsträger
Abkommen, die die Übernahme von Behandlungskosten in manchen Ländern
regeln, aber nicht immer ist damit gewährleistet, dass auch
tatsächlich alle Kosten wie zu Hause übernommen werden.
Sinnvoller ist eine private Auslandskrankenversicherung, wobei die
normalen Urlaubspolicen nicht reichen, da sie oft nur einen Schutz
von bis zu 60 Tagen vorsehen. Entsandte müssen dagegen einen
speziellen Schutz abschließen, vor allem, wenn der Auslandsaufenthalt
auf mehr als ein Jahr angelegt ist. Auch Privatversicherte sind bei
einem dauerhaften Wechsel ins Ausland nicht automatisch über ihre
bisherige Versicherung krankenversichert. Der Vertrag kann in aller
Regel nur fortgeführt werden, wenn das mit dem Versicherer vorher
vereinbart wird.
Für ins Ausland entsandte Mitarbeiter werden von vielen
Versicherungen Rundum-Sorglos-Pakete angeboten. Allerdings ist es
sehr wichtig, dass der Leistungsumfang genau geprüft wird. Viele
Zusatzleistungen in den Paketen wie Gepäckversicherungen,
Notfall-Assistance oder Unfallversicherungen sind überflüssig oder
ohnehin über andere Policen mitversichert.
Ob eine zusätzliche Haftpflichtversicherung für den
Auslandsaufenthalt sinnvoll ist, verrät ein Blick in den Vertrag -
dort kann der Schutz für längere Aufenthalte durchaus ausgeschlossen
sein. In Zweifelsfalle ist es dann sinnvoller, vor Ort einen Vertrag
abzuschließen, der im Notfall auch unberechtigte Ansprüche abweisen
würde. Gerade im Ausland mit seinen unbekannten Rechtsvorschriften
kann dies ein unschätzbarer Vorteil sein.
Hausratversicherungen werden in aller Regel im Ausland nicht von
großen Nutzen sein, da sie nur bei vorübergehenden Aufenthalten unter
bestimmten Voraussetzungen Schutz bieten. Im Zweifelsfall macht es
Sinn, einfach vor Ort einen Versicherer zu suchen, der für die neue
Unterkunft einen adäquaten Schutz anbietet.
ddp.djn/ome/mbr
|