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Gut geschützt im Ausland arbeiten - Welcher Versicherungsschutz ist wichtig bei einem neuen Job im Ausland? --Von ddp.djn-Korrespondent Oliver M
Donnerstag 5. Juni 2008, 07:02 Uhr

 

München (ddp.djn). Im Ausland arbeiten, entsandt vom eigenen Chef und mit der Sicherheit versehen, wieder nach Deutschland zurückkommen zu können - wer wünscht sich das nicht als mobiler Mensch? Beim Thema Versicherungen ist allerdings ein wenig Vorsicht geboten, denn einige Stolperfallen drohen. Grundsätzlich gibt es einige Regeln für die Sozialversicherungen. Innerhalb der EU und für Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz regeln Rechtsvorschriften, dass die Sozialversicherung entsprechend den Landesvorschriften bestehen bleibt und keine Doppelversicherungen bestehen. In anderen Ländern
allerdings müssen Arbeitnehmer klären, ob und in welchem Umfang sie sozialversicherungspflichtig sind und ob in Deutschland weiterhin Versicherungspflicht besteht.

Problematisch kann es werden, wenn eine Krankenversicherung benötigt wird. Zwar haben die gesetzlichen Krankenversicherungsträger Abkommen, die die Übernahme von Behandlungskosten in manchen Ländern regeln, aber nicht immer ist damit gewährleistet, dass auch tatsächlich alle Kosten wie zu Hause übernommen werden.

Sinnvoller ist eine private Auslandskrankenversicherung, wobei die normalen Urlaubspolicen nicht reichen, da sie oft nur einen Schutz von bis zu 60 Tagen vorsehen. Entsandte müssen dagegen einen speziellen Schutz abschließen, vor allem, wenn der Auslandsaufenthalt auf mehr als ein Jahr angelegt ist. Auch Privatversicherte sind bei einem dauerhaften Wechsel ins Ausland nicht automatisch über ihre bisherige Versicherung krankenversichert. Der Vertrag kann in aller Regel nur fortgeführt werden, wenn das mit dem Versicherer vorher vereinbart wird.

Für ins Ausland entsandte Mitarbeiter werden von vielen Versicherungen Rundum-Sorglos-Pakete angeboten. Allerdings ist es sehr wichtig, dass der Leistungsumfang genau geprüft wird. Viele Zusatzleistungen in den Paketen wie Gepäckversicherungen, Notfall-Assistance oder Unfallversicherungen sind überflüssig oder ohnehin über andere Policen mitversichert.

Ob eine zusätzliche Haftpflichtversicherung für den Auslandsaufenthalt sinnvoll ist, verrät ein Blick in den Vertrag - dort kann der Schutz für längere Aufenthalte durchaus ausgeschlossen sein. In Zweifelsfalle ist es dann sinnvoller, vor Ort einen Vertrag abzuschließen, der im Notfall auch unberechtigte Ansprüche abweisen würde. Gerade im Ausland mit seinen unbekannten Rechtsvorschriften kann dies ein unschätzbarer Vorteil sein.

Hausratversicherungen werden in aller Regel im Ausland nicht von großen Nutzen sein, da sie nur bei vorübergehenden Aufenthalten unter bestimmten Voraussetzungen Schutz bieten. Im Zweifelsfall macht es Sinn, einfach vor Ort einen Versicherer zu suchen, der für die neue Unterkunft einen adäquaten Schutz anbietet.

ddp.djn/ome/mbr

 


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