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Rechtstipp: Bei Gesundheitsfragen sind Versicherer in der Pflicht
Donnerstag 5. Juni 2008, 07:07 Uhr

 

Karlsruhe (ddp.djn). Wenn ein Antragsteller für eine Berufsunfähigkeitsversicherung erkennbar unvollständige Angaben macht, muss die Versicherung nachfragen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und noch einmal seine ständige Rechtssprechung zu diesem Thema bestätigt. In dem Fall hatte ein Mann nach einem Schlittenunfall im Krankenhaus erfahren, dass seine Bandscheiben und die Wirbelsäule degenerativ beschädigt waren. Das hatte der Mann dem Versicherungsagenten auch mitgeteilt. Dieser hatte diesen Fakt jedoch nicht im Antrag vermerkt. Da das Wissen des Agenten dem Versicherer zugerechnet wird,
musste sich die Versicherung von den Bundesrichtern anhören, dass die Angaben des Mannes eine Nachfrageobliegenheit ausgelöst haben. Da die Versicherer dieser Obliegenheit nicht nachgekommen waren, mussten sie dem Mann die vereinbarte Rente zahlen.

(AZ: IV ZR 119/06)

ddp.djn/ome/nas

 


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