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München (ddpdjn) Oft helfen Geschwister sich finanziell aus -
aber ist das steuerlich absetzbar? In einem vom Bundesfinanzhof (AZ:
III B 28/07) entschiedenen Fall hatte ein Mann für seinen Bruder
nicht nur eine Krankenhausrechnung in Höhe von 2500 Euro übernommen,
sondern zusätzlich noch einen Schadensersatzanspruch beglichen und
ein Darlehen übernommen Die insgesamt 20 000 Euro wollte der Mann
als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen, weil er
sich von seiner Familie unter Druck gesetzt fühlte Die Richter
wollten das jedoch nicht anerkennen Unterhaltsleistungen können
nur
dann als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, wenn der
Empfänger gesetzlich unterhaltsberechtigt ist. Das ist aber bei
Geschwistern nicht der Fall, sodass die Kosten nicht als
Unterhaltsersatz steuerlich geltend gemacht werden können.
ddpdjn/ome/rab
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