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Unterstützung für Geschwister: Steuerlich absetzbar oder nicht?
Dienstag 5. August 2008, 07:04 Uhr

 

München (ddpdjn) Oft helfen Geschwister sich finanziell aus - aber ist das steuerlich absetzbar? In einem vom Bundesfinanzhof (AZ: III B 28/07) entschiedenen Fall hatte ein Mann für seinen Bruder nicht nur eine Krankenhausrechnung in Höhe von 2500 Euro übernommen, sondern zusätzlich noch einen Schadensersatzanspruch beglichen und ein Darlehen übernommen Die insgesamt 20 000 Euro wollte der Mann als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen, weil er sich von seiner Familie unter Druck gesetzt fühlte Die Richter wollten das jedoch nicht anerkennen Unterhaltsleistungen können
nur dann als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, wenn der Empfänger gesetzlich unterhaltsberechtigt ist. Das ist aber bei Geschwistern nicht der Fall, sodass die Kosten nicht als Unterhaltsersatz steuerlich geltend gemacht werden können.

ddpdjn/ome/rab

 


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