|

ddp
Gericht gibt Klägern gegen Gaspreiserhöhungen recht
Freitag 5. September 2008, 17:56 Uhr

 

Oldenburg (ddpdjn) In Berufungsverfahren um Gaspreiserhöhungen des Oldenburger Versorgers EWE hat das dortige Oberlandesgericht den Klägern am Freitag recht gegeben Nach dem Urteil müssen diese die Preiserhöhungen bis auf weiteres nicht zahlen, wie der Anwalt der Kläger, Jan Reshöft, mitteilte. Das Gericht habe festgestellt, dass die Preissteigerungen keine vertragliche Grundlage gehabt hätten.

Eingeschränkt würden die Rückforderungsansprüche lediglich durch einige Verjährungen, sagte Reshöft weiter Unstrittig sei jedoch, dass Ansprüche rückwirkend bis
mindestens 2005 geltend gemacht werden könnten Nach Angaben des Anwalts belaufen sich die Rückzahlungsansprüche auf durchschnittlich 1300 Euro pro Mandant

56 Kläger aus dem Raum Ostfriesland und Oldenburg hatten im Februar 2006 Klage gegen mehrere Preissteigerungen der EWE AG seit 2004 erhoben Die Preiserhöhungen des Energieversorgers seien unangemessen, argumentierten die Kläger EWE hatte hingegen darauf verwiesen, dass ihre eigenen Bezugskosten deutlich gestiegen seien und sie diese auf die Kunden habe umlegen müssen Das Landgericht Oldenburg hatte die Klage Ende 2007 als unbegründet zurückgewiesen.

Gegenüber Medienvertretern kündigte EWE nach Angaben einer Gerichtssprecherin an, gegen das Urteil des Oberlandesgerichts in Revision zu gehen Diese würde dann vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt

ddpdjn/jfr/rab

 


Zum Thema

Fügen Sie Nachrichten zum Thema Finanzen_br_bank Ihrer persönlichen MeinYahoo! Seite hinzu! Yahoo! Nachrichten zum Thema Finanzen_br_bank als RSS Feed
RSS

Jetzt diskutieren Mail
Per Mail senden
Blog via Yahoo! 360 Blog via Y! 360°





Copyright © 2008 ddp. Alle Rechte vorbehalten. Wiederveröffentlichung oder Verbreitung der Inhalte dieser Seiten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von ddp.

Copyright © 2008 Yahoo!. Alle Rechte vorbehalten. Alle Rechte vorbehalten.
Feedback & Kritik | Wir über uns | Jobs@Yahoo! | AGB | Rechtlicher Hinweis