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Oldenburg (ddpdjn) In Berufungsverfahren um Gaspreiserhöhungen
des Oldenburger Versorgers EWE hat das dortige Oberlandesgericht den
Klägern am Freitag recht gegeben Nach dem Urteil müssen diese die
Preiserhöhungen bis auf weiteres nicht zahlen, wie der Anwalt der
Kläger, Jan Reshöft, mitteilte. Das Gericht habe festgestellt, dass
die Preissteigerungen keine vertragliche Grundlage gehabt hätten.
Eingeschränkt würden die Rückforderungsansprüche lediglich durch
einige Verjährungen, sagte Reshöft weiter Unstrittig sei jedoch,
dass Ansprüche rückwirkend bis
mindestens 2005 geltend gemacht werden
könnten Nach Angaben des Anwalts belaufen sich die
Rückzahlungsansprüche auf durchschnittlich 1300 Euro pro Mandant
56 Kläger aus dem Raum Ostfriesland und Oldenburg hatten im
Februar 2006 Klage gegen mehrere Preissteigerungen der EWE AG seit
2004 erhoben Die Preiserhöhungen des Energieversorgers seien
unangemessen, argumentierten die Kläger EWE hatte hingegen darauf
verwiesen, dass ihre eigenen Bezugskosten deutlich gestiegen seien
und sie diese auf die Kunden habe umlegen müssen Das Landgericht
Oldenburg hatte die Klage Ende 2007 als unbegründet zurückgewiesen.
Gegenüber Medienvertretern kündigte EWE nach Angaben einer
Gerichtssprecherin an, gegen das Urteil des Oberlandesgerichts in
Revision zu gehen Diese würde dann vor dem Bundesgerichtshof in
Karlsruhe verhandelt
ddpdjn/jfr/rab
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