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Trotz Kündigung Geld von der Krankentagegeldversicherung bekommen
Freitag 5. September 2008, 07:04 Uhr

 

Karlsruhe (ddpdjn) Wer krank ist und während der Krankheit seinen Job durch Kündigung verliert, hat trotzdem Anspruch auf die Zahlung von Krankentagegeld durch seine Versicherung Das hat der Bundesgerichtshof (AZ: IV ZR 219/06) entschieden und damit eine Klausel für ungültig erklärt, nach der Arbeitnehmer in einem festen, bezahlten Arbeitsverhältnis stehen müssen, um Leistungen aus einer Krankentagegeldversicherung zu erhalten. Nur wenn klar ist, dass der Arbeitnehmer gar kein neues Arbeitsverhältnis mehr eingehen will, müsse die Versicherung nicht mehr zahlen.

ddpdjn/ome/rab

 


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