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Karlsruhe (ddpdjn) Wer krank ist und während der Krankheit
seinen Job durch Kündigung verliert, hat trotzdem Anspruch auf die
Zahlung von Krankentagegeld durch seine Versicherung Das hat der
Bundesgerichtshof (AZ: IV ZR 219/06) entschieden und damit eine
Klausel für ungültig erklärt, nach der Arbeitnehmer in einem festen,
bezahlten Arbeitsverhältnis stehen müssen, um Leistungen aus einer
Krankentagegeldversicherung zu erhalten. Nur wenn klar ist, dass der
Arbeitnehmer gar kein neues Arbeitsverhältnis mehr eingehen will,
müsse die Versicherung nicht mehr zahlen.
ddpdjn/ome/rab
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