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Freitag 6. Juni 2008, 14:26 Uhr

Postbank-Beschäftigte werden mit Rückkehrrecht ausgelagert


Die Beschäftigten der Postbank im Zahlungsverkehr werden in die Tochtergesellschaft BCB AG ausgelagert, erhalten aber ein so genanntes qualfiziertes Rückkehrrecht.



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