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BERLIN (dpa-AFX) - Die Beitragsbemessungsgrenze zur Sozialversicherung soll einem Zeitungsbericht zufolge im kommenden Jahr um bis zu 100 Euro angehoben werden. Nach Berechnungen des Schätzerkreises Rentenversicherung dürfte die Grenze in Westdeutschland von 5.300 auf 5.400 Euro und im Osten von 4.500 auf 4.550 Euro steigen, berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ, Donnerstag). Liegt das monatliche Einkommen höher, werden auf den Differenzbetrag keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung mehr fällig.
Die Beitragsbemessungsgrenzen werden von der Bundesregierung jährlich zum 1. Januar entsprechend der Lohnentwicklung
angepasst. So war beispielsweise Anfang 2008 der Grenzwert in den alten Bundesländern von 5.250 auf 5.300 Euro gestiegen. In der Regel orientiert man sich dabei an den Berechnungen des Schätzerkreises, in dem Experten des Sozialministeriums, der Deutschen Rentenversicherung und des Bundesversicherungsamtes sitzen. Der endgültige Wert wird dann in der Verordnung der Sozialversicherungs-Rechengrößen veröffentlicht./ax/DP/jha/
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