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Kinderinvalidität: Nachweis durch amtlichen Bescheid ausreichend
Montag 8. Juni 2009, 07:04 Uhr

 

Karlsruhe (ddpdjn) Wenn ein Kind schwer krank wird und Leistungen aus einer abgeschlossenen Invaliditätsversicherung erhalten soll, dann reicht als Nachweis für die Invalidität der Bescheid des Versorgungsamtes beziehungsweise der Schwerbeschädigtenausweis Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (AZ: 12 U 176/08) hervor. Nach den Versicherungsbedingungen durfte die Versicherung im entschiedenen Fall die Leistung nicht verweigern, nachdem die Unterlagen von den Eltern vorgelegt wurden - und die Bedingungen sahen auch nicht vor, dass die Versicherung selbst den Gegenbeweis erbringen durfte, dass eine Invalidität nicht vorlag.

ddpdjn/ome/nas/

 

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