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Beitragspflicht auf Zahlungen aus Direktversicherung ist rechtmäßig
Montag 9. Juni 2008, 07:03 Uhr

 

Karlsruhe (ddp.djn). Beitragsforderungen der gesetzlichen Krankenversicherungen auf Zahlungen aus Direktversicherungen sind rechtmäßig. Das hat das Bundesverfassungsgericht (AZ: 1 BvR 1924/07) mit Beschluss festgestellt und eine entsprechende Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsrichter sahen in der entsprechenden gesetzlichen Regelung keinen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz und waren auch der Meinung, dass die Beitragspflicht auch verhältnismäßig sei.

Zwar stelle die auf zehn Jahre begrenzte Beitragspflicht eine erhebliche Belastung der Betroffenen
dar. Sie habe jedoch keine grundlegende Beeinträchtigung der Vermögensverhältnisse im Sinne einer erdrosselnden Wirkung zur Folge, meinten die Verfassungsrichter. Und schließlich hätten die Betroffenen auch nicht darauf vertrauen dürfen, dass die früher geltende Beitragsfreiheit dauerhaft von Bestand ist. Damit müssen Rentner mit einer Direktversicherung weiterhin die festgesetzten Beiträge zahlen, wenn sie gesetzlich versichert sind.

ddp.djn/ome/mbr

 


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