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Versicherungsschaden darf nicht unrechtmäßig erhöht werden
Dienstag 9. Juni 2009, 07:05 Uhr

 

Schleswig (ddpdjn) Bei Versicherungsschäden erfinden Versicherte gerne einmal ein bisschen etwas hinzu, um die Erstattung der Versicherung zu erhöhen Eine Praxis, von der nur dringend abgeraten werden kann, wie eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig (AZ: 16 U 33/05) zeigt Ein Versicherer verweigerte bei einem Wohngebäudeschaden die Übernahme des Gesamtschadens von 300 000 Euro, weil der Versicherte den Betrag unrechtmäßig um 4000 Euro höher ansetzte Die Versicherung bekam Recht. Es sei, so die Richter, nicht unbillig, sich hinsichtlich des Gesamtschadens auf arglistige Täuschung zu berufen und damit nicht zahlen zu müssen, selbst wenn sich die Täuschung nur auf einen so geringen Anteil des Schadens von weniger als 2,0 Prozent belief.

ddpdjn/ome/nas/

 

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