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Schleswig (ddpdjn) Bei Versicherungsschäden erfinden Versicherte
gerne einmal ein bisschen etwas hinzu, um die Erstattung der
Versicherung zu erhöhen Eine Praxis, von der nur dringend abgeraten
werden kann, wie eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig
(AZ: 16 U 33/05) zeigt Ein Versicherer verweigerte bei einem
Wohngebäudeschaden die Übernahme des Gesamtschadens von 300 000 Euro,
weil der Versicherte den Betrag unrechtmäßig um 4000 Euro höher
ansetzte Die Versicherung bekam Recht. Es sei, so die Richter, nicht
unbillig, sich hinsichtlich des Gesamtschadens auf arglistige
Täuschung zu berufen und damit nicht zahlen zu müssen, selbst wenn
sich die Täuschung nur auf einen so geringen Anteil des Schadens von
weniger als 2,0 Prozent belief.
ddpdjn/ome/nas/
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