|
Köln (ddp.djn). Wer Kosten für seine Vermögensverwaltung
steuerlich geltend machen will, der riskiert in aller Regel einen
Kleinkrieg mit dem Finanzamt. Denn die Beamten dort möchten die
Kosten aufgeteilt wissen in Werbungskosten bei den Kapitalerträgen,
bei den Spekulationsgewinnen sowie bei steuerfreien
Spekulationsgeschäften. Die gute Nachricht: Das Finanzgericht Köln
(AZ: 14 K 310/04) ist der Auffassung, dass Steuerzahler die
Vermögensverwaltungskosten nicht aufteilen müssen. Voraussetzung ist
lediglich, dass der Steuerzahler es nicht nur auf steuerfreie Erträge
abgesehen hat. Ist das zu bejahen, sind die Kosten voll absetzbar.
ddp.djn/ome/rab
| |
|