|

ddp
Rechtstipp: Kosten für die Vermögensverwaltung vollständig absetzbar
Mittwoch 9. Juli 2008, 07:07 Uhr

 

Köln (ddp.djn). Wer Kosten für seine Vermögensverwaltung steuerlich geltend machen will, der riskiert in aller Regel einen Kleinkrieg mit dem Finanzamt. Denn die Beamten dort möchten die Kosten aufgeteilt wissen in Werbungskosten bei den Kapitalerträgen, bei den Spekulationsgewinnen sowie bei steuerfreien Spekulationsgeschäften. Die gute Nachricht: Das Finanzgericht Köln (AZ: 14 K 310/04) ist der Auffassung, dass Steuerzahler die Vermögensverwaltungskosten nicht aufteilen müssen. Voraussetzung ist lediglich, dass der Steuerzahler es nicht nur auf steuerfreie Erträge abgesehen hat. Ist das zu bejahen, sind die Kosten voll absetzbar.

ddp.djn/ome/rab

 


Zum Thema
Steuer Nachrichten:
· CDU-Finanzexperten der Länder fordern Abschaffung der Erbschaftssteuer
· Musterverfahren klären steuerliche Absetzbarkeit des Arbeitszimmers
· Kauder fordert «gewaltige Veränderung bei der Erbschaftssteuer
· Struck warnt Union vor Wortbruch bei Erbschaftssteuerreform
...mehr

Fügen Sie Nachrichten zum Thema Geldvorsorge Ihrer persönlichen MeinYahoo! Seite hinzu! Yahoo! Nachrichten zum Thema Geldvorsorge als RSS Feed

Über Thema diskutieren
Per Mail senden
Blog via Yahoo! 360 Blog via Y! 360°





Copyright © 2008 ddp. Alle Rechte vorbehalten. Wiederveröffentlichung oder Verbreitung der Inhalte dieser Seiten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von ddp.

Copyright © 2008 Yahoo!. Alle Rechte vorbehalten. Alle Rechte vorbehalten.
Feedback & Kritik | Wir über uns | Jobs@Yahoo! | AGB | Rechtlicher Hinweis