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Dinslaken, ein beschauliches Städtchen am Niederrhein mit historischem Flair und guter Verkehrsanbindung - hier wollte Familie Haberland ihr erstes, eigenes Haus bauen. 1995 beauftragte das Ehepaar, das seinen richtigen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte, ein großes Bauunternehmen. Gleich schlüsselfertig sollte die Doppelhaushälfte sein. Als Sonderausstattung wünschte sich das Paar noch eine Loggia und eine Einliegerwohnung dazu. Dass sie genau deswegen zwölf Jahre in Gerichtssälen zubringen würden, statt in ihrem Haus zu wohnen, hätten sich die Haberlands damals nicht träumen lassen.
Schon nach einigen Monaten gingen die
Streitigkeiten los: Die Wände waren feucht, die Kosten stiegen - und der Vertrag war ungültig, weil in der notariellen Urkunde nichts von den zuvor vereinbarten Sonderwünschen stand. Als das herauskam, weigerte sich die Baufirma, die Mängel zu beseitigen. Familie Haberland klagte. Hätte diese Geschichte in Großbritannien gespielt, wäre es wohl nicht so weit gekommen. Dort muss es in jedem Bauvertrag eine Klausel geben, die festlegt, dass die Parteien sich zuerst außergerichtlich einigen. In einem Streitfall wird sofort ein "Adjudicator" bestellt: Ein spezialisierter, unabhängiger Schiedsrichter, der innerhalb von 28 Tagen eine Entscheidung fällen soll. Das größte Risiko "In der kurzen Zeit bleibt natürlich einiges auf der Strecke", sagt Moritz Lembcke, der sich als Mitglied des Deutschen Baugerichtstags mit dem englischen Modell beschäftigt. "Aber selbst falsche Entscheidungen werden erst einmal vollstreckt, außer wenn Verfahrensfehler passieren oder der Adjudicator befangen ist." Zwar können die Parteien nach dem Schiedsspruch immer noch vor Gericht ziehen, doch sind in Großbritannien die Prozesse sehr teuer, also fügen sich die meisten dem Urteil. Seitdem die Pflicht zur außergerichtlichen Verhandlung 1998 eingeführt wurde, sind die Baurechtsprozesse um 95 Prozent zurückgegangen sein. In Deutschland hingegen werden es mehr, mittlerweile sind es ungefähr 80.000 neue Gerichtsverfahren pro Jahr, die sich um Baumängel drehen. Die meisten von ihnen dauern schon in der ersten Instanz drei bis sechs Jahre. Ehen gehen daran zugrunde, mittelständische Bauunternehmer reißt es in die Pleite. Am Ende sind die Gerichtskosten oft genauso hoch wie der eigentliche Streitwert. "Das größte Risiko ist, dass keine Entscheidung kommt und die Baustelle jahrelang brachliegt", sagt Lembcke. Genau das passierte in Dinslaken. "Als der Fall vor das Landgericht Duisburg kam, war die Akte schon 60 Zentimeter hoch", erinnert sich Anwalt Franz Werner Wiesel von der Essener Kanzlei Kohlmann, der die Familie Haberland vertrat. Wer was gebaut und zu verantworten hatte, blieb undurchsichtig, während Sachverständige bestellt, Gutachten geschrieben und immer neue Forderungen präsentiert wurden, jahrein, jahraus. "Da verliert man auch als Anwalt die Lust", sagt Wiesel. Vorbild Adjudication-Verfahren Deswegen setzte er sich mit einigen Kollegen vom deutschen Anwaltverein DAV an einen Tisch, als das Baudrama in Dinslaken gerade seinen Anfang nahm, und entwickelte die "Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten". Vorbild ist das englische Adjudication-Verfahren - mit dem Unterschied, dass das deutsche Modell freiwillig und vertraglich flexibel ist. "Im Bauvertrag können Unternehmen und Bauherr regeln, ob sie sich nur außergerichtlich einigen oder die Option haben wollen, doch noch vor Gericht zu ziehen", erklärt Wiesel. "Eine andere Möglichkeit ist, als zweite Instanz ein Schiedsgericht anzurufen."
Dass eine Schlichtung zur gesetzlichen Pflicht wird, ist allerdings unwahrscheinlich. In Deutschland wartet man lieber erst mal ab, wie es beim Nachbarn funktioniert. "Der englische Gesetzgeber ist eben experimentierfreudiger als unserer", sagt Lembcke. "Im Zweifel bügeln die Gerichte die Fehler aus." Und schließlich hindert niemand deutsche Bauherren daran, freiwillige Schlichtungsklauseln in ihren Verträgen zu vereinbaren. Möglich ist das auch jetzt schon. Einige Bauunternehmen wie Hochtief (Xetra: 607000 - Nachrichten) haben damit begonnen, genau das zu tun. Teilweise schreiben sie die Schlichtung sogar als Bedingung in ihre Angebote. Nützen würde ein solches Vorgehen aber besonders kleineren Betrieben, die häufig in Existenznöte geraten, wenn ein Kunde wegen eines Gerichtsprozesses die Zahlungen aussetzt. "Ich kenne mehrere mittelständische Baufirmen, die gar keinen anderen Weg (WEGE3.SA - Nachrichten) mehr gehen", sagt Anwalt Wiesel. "Die wollen sich vor Gericht nicht mehr aushungern lassen." Familie Haberland wollte das auch nicht mehr. Nach zwölf Jahren Prozess hat sie sich im Februar nun mit ihrer Baufirma geeinigt - auf einen Vergleich.
Pfusch und die FolgenProzesse Den Schaden durch Pfusch am Bau beziffert die Dekra mit 1,4 Mrd. Euro. im Jahr. Die Prozesse sind langwierig und stürzen viele Firmen in den Ruin. Der Anwalt Franz Werner Wiesel hat deshalb beim Deutschen Anwaltverein ein Schlichtungsverfahren entwickelt. Schlichtung Wiesels Modell lehnt sich an das englische Adjudication-Modell an. Ein Unterschied zur englischen Variante ist, dass kein Architekt oder Ingenieur, sondern ein erfahrener Baurechtsanwalt die Verhandlungen führen soll. Er muss mindestens sieben Jahre auf dem Gebiet tätig sein.
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