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Berufsunfähigkeitsversicherung: Schutz auch bei falschen Angaben
Mittwoch 10. Juni 2009, 07:01 Uhr

 

Karlsruhe (ddpdjn) Falsche Angaben beim Antrag auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung werden in der Regel zum Problem, wenn die Versicherung feststellt, dass der Antragsteller geflunkert hat Aber falsche Angaben zum Einkommen müssen nicht zwangsläufig den Versicherungsschutz kosten, wie das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden hat. Nur wenn der Versicherte bewusst falsche Angaben getätigt hätte, um damit die Versicherung wissentlich zu täuschen, könnte der Versicherungsträger die Leistung verweigern (AZ: 12 U 151/07).

Damit gab das Gericht in dem konkreten Fall der Klage
einer selbstständigen Friseurmeisterin gegen ihre Berufsunfähigkeitsversicherung statt Die Versicherung hatte den Vertrag wegen arglistiger Täuschung gekündigt, nachdem sie feststellte, dass die Klägerin falsche Angaben zu ihrem Jahresbruttoverdienst gemacht hatte Die Richter sahen in dieser Entscheidung aber eine nicht angemessene Vorgehensweise, denn es sei weder ein vorsätzliches Handeln der Klägerin noch eine Täuschungsabsicht nachweisbar Das Gericht begründete diesen Punkt durch die missverständliche Frage nach dem Jahresbruttoeinkommen für einen Selbstständigen. Immerhin könnte hiermit sowohl das persönliche Einkommen als auch der Geschäftsgewinn gemeint sein.

ddpdjn/ome/nas/

 

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