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Ein-Euro-Job darf höchstens 30 Wochenstunden beanspruchen
Donnerstag 10. Juli 2008, 07:03 Uhr

 

Mainz (ddp.djn). Eine Wochenarbeitszeit von 30 Stunden zuzüglich Anfahrt ist zu viel für einen Ein-Euro-Job. Denn bei diesem Arbeitspensum bleibe einem Hartz-IV-Empfänger nicht mehr genügend Zeit, um eine reguläre Arbeitsstelle zu suchen, entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 18. März 2008, AZ: L 3 AS 127/07).

Zwar müsse ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger eine ihm angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit übernehmen. Andererseits sei er dazu verpflichtet, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um seine Hilfebedürftigkeit zu beenden. Die Arbeitsuche
setze ausreichend Zeit für das Lesen von Stellenanzeigen, Bewerbungsschreiben, Vorstellungsgespräche beim Arbeitgeber und die Vorsprache bei der Arbeitsagentur voraus.

Im entschiedenen Fall sei diese Bedingung angesichts einer Arbeitszeit von 30 Stunden zuzüglich einer Wegezeit von 45 Minuten pro Strecke nicht erfüllt. Damit verpflichteten die Richter die Sozialbehörde dazu, die Kürzung des Regelsatzes wegen Ablehnung einer Arbeitsgelegenheit zurückzunehmen.

ddp.djn/rog/rab

 


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