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Rechtstipp: «Pfusch am Bau ist nicht mitversichert
Donnerstag 11. Juni 2009, 07:06 Uhr

 

Karlsruhe (ddpdjn) Wer als Handwerker am Bau pfuscht, kann die verursachten Schäden nicht über seine Haftpflichtversicherung regulieren Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden In dem Fall war ein Keller nicht ordnungsgemäß errichtet worden, sodass es zum Wassereinbruch kam Der Keller musste danach saniert und trockengelegt werden Der Kunde verklagte seinen Handwerker, der den Schaden über die Haftpflichtversicherung abrechnen wollte Der Haftpflichtversicherer des Handwerksbetriebes musste für den Schaden jedoch nicht aufkommen, entschieden die Richter, denn ein sogenannter Schadenbeseitigungsaufwand
ist nicht Gegenstand der Haftpflichtversicherung. In dem Fall seien die Arbeiten des Handwerkers so mangelhaft gewesen, dass Versicherungsschutz für die Ersatzleistung nicht gegeben sei.

(AZ: 12 U 197/08)

ddpdjn/ome/nas/

 

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