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Rechtstipp: Bei Abschluss von Direktversicherung keine Beratung nötig
Donnerstag 12. Juni 2008, 07:05 Uhr

 

Frankfurt/Main (ddp.djn). Wenn über den Arbeitgeber eine Direktversicherung abgeschlossen wird, so ist die Versicherung nicht verpflichtet, neben dem Arbeitgeber auch die Mitarbeiter zu beraten, für die die Versicherung abgeschlossen wird. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor. Aus dem Vertrag, so die Richter, ergebe sich keine Nebenpflicht der Versicherung, den versicherten Arbeitnehmer über die Voraussetzungen beziehungsweise den Umfang der Versicherung zu beraten. Das könne nur in Ausnahmefällen angenommen werden, die aber an enge Voraussetzungen geknüpft seien.

Direktlebensversicherungen sind vor allem als betriebliche Altersversorgung bekannt. Dabei schließt der Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer eine Kapitallebensversicherung ab, die ab einem bestimmten Alter ausgezahlt wird.

(AZ: 7 U 137/07)

ddp.djn/ome/mbr

 


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