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Neu Duvenstedt (ddpdjn) Menschen mit privater
Krankenversicherung können noch bis zum 30 Juni bei einem Wechsel
der Krankenversicherung ihre Altersrückstellungen zu dem neuen
Anbieter mitnehmen Ab dem 1 Juli ist dies nach einem Bericht der
Homepage «Versicherungen-Blog nur noch möglich, wenn der Vertrag
nach dem 1 Januar 2009 abgeschlossen wurde Durch
Altersrückstellungen wird verhindert, dass die
Krankenversicherungsbeiträge im Alter zu stark ansteigen Ihre
Übertragbarkeit wurde im Rahmen der jüngsten Gesundheitsreform neu
geregelt, so dass Versicherte ihr angespartes Geld bei einem Wechsel
zu dem neuen Anbieter mitnehmen können Allerdings werden die
Rückstellungen nur im Basistarif, nicht aber in anderen Volltarifen
des neuen Anbieters angerechnet. Ob ein schneller Wechsel sich lohnt,
hängt allerdings von vielen Faktoren ab - die Mitnahme der
Rückstellungen ist neben dem Leistungsspektrum und den Kosten dabei
nur ein Baustein.
ddpdjn/ome/nas/
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