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Für Schäden durchs Grillen haften Versicherungen
Freitag 13. Juni 2008, 07:05 Uhr

 

Neu Duvenstedt (ddp.djn). Die Euro 2008 hat begonnen und mit ihr viele Grillabende mit ganz privatem «Public Viewing». Das Portal versicherungen-blog.de weist darauf hin, dass gerade beim Hantieren mit offenem Feuer schnell ein Unglück passieren kann. Vor allem das Hantieren mit Grillanzündern sei dabei gefährlich. Wenn das Grillfeuer beim Zündeln auf die Gartenmöbel übergreife, hafte die Hausratversicherung.

Dies gilt laut dem Portal auch dann, wenn das Grillen außerhalb des eigenen Grundstücks, also beispielsweise auf einem Campingplatz stattgefunden hat. Das wäre dann
nach Auskunft der Homepage ein Fall für die Außenversicherung der Hausratversicherung. Die Haftpflichtversicherung sei dagegen zuständig, wenn der Schaden nicht nur die eigenen Möbel betreffe, sondern das Eigentum Dritter oder sogar Personen zu Schaden kämen. Sie hafte für berechtigte Forderungen nach Schadenersatz. Ebenfalls wichtig zu wissen sei, dass bei unberechtigten Forderungen die Haftpflichtversicherung diese notfalls auch vor Gericht abwehrt.

(ddp)

 


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