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Neu Duvenstedt (ddp.djn). Die Euro 2008 hat begonnen und mit ihr
viele Grillabende mit ganz privatem «Public Viewing». Das Portal
versicherungen-blog.de weist darauf hin, dass gerade beim Hantieren
mit offenem Feuer schnell ein Unglück passieren kann. Vor allem das
Hantieren mit Grillanzündern sei dabei gefährlich. Wenn das
Grillfeuer beim Zündeln auf die Gartenmöbel übergreife, hafte die
Hausratversicherung.
Dies gilt laut dem Portal auch dann, wenn das Grillen außerhalb
des eigenen Grundstücks, also beispielsweise auf einem Campingplatz
stattgefunden hat. Das wäre dann
nach Auskunft der Homepage ein Fall
für die Außenversicherung der Hausratversicherung. Die
Haftpflichtversicherung sei dagegen zuständig, wenn der Schaden nicht
nur die eigenen Möbel betreffe, sondern das Eigentum Dritter oder
sogar Personen zu Schaden kämen. Sie hafte für berechtigte
Forderungen nach Schadenersatz. Ebenfalls wichtig zu wissen sei, dass
bei unberechtigten Forderungen die Haftpflichtversicherung diese
notfalls auch vor Gericht abwehrt.
(ddp)
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