|

finanzen.net
Ausblick: Kann Japan das BIP im ersten Quartal weiter ausweiten?
Donnerstag 15. Mai 2008, 21:38 Uhr

 

Tokio (aktiencheck.de AG) - Die japanische Regierung wird am Freitag ihre erste Veröffentlichung zur Wirtschaftsleistung im ersten Quartal 2008 vorlegen.

Im vierten Quartal 2007 war Japans Wirtschaft weniger stark gewachsen als zunächst gemeldet. Nach Ansicht der Volkswirte der DekaBank dürfte sich die Expansionsdynamik in Japan im ersten Quartal 2008 nur moderat abgeschwächt haben. Die Volkswirte der DekaBank rechnen mit einem Zuwachs des realen Bruttoinlandsproduktes von 0,5 Prozent im Vergleich zum Vorquartal. Die stärksten Wachstumsimpulse kommen demnach vom Außenhandel, denn die Exportdynamik vor allem in asiatische Länder ist
weiterhin hoch. Aber auch die Konsumausgaben der privaten Haushalte dürften ihrer Ansicht nach der Konjunktur im ersten Quartal erneut einen Schub gegeben haben. Der robuste Arbeitsmarkt und Reallohnzuwächse stützen nach Ansicht der Volkswirte der DekaBank den privaten Verbrauch. (15.05.2008/ac/n/m)

 


Zum Thema
finanzen.net:
· Wall Street-Schluss: Dow Jones schließt über 8.400 Punkten, Warten auf G7-Treffen
· Update: Devisennotierungen vom 10.10.2008 (21:28 Uhr)
· W.E.T. Automotive Systems: Produktionsausfälle in der Automobilindustrie belasten
· Rohstoffe am Abend: WTI fällt unter 79 Dollar, Silberpreis bricht ein
...mehr

Yahoo! Finanzen Newsletter
Jetzt kostenlos zum Newsletter "Börse heute" anmelden!

Fügen Sie Nachrichten zum Thema Unternehmensmeldunge Ihrer persönlichen MeinYahoo! Seite hinzu! Yahoo! Nachrichten zum Thema Unternehmensmeldunge als RSS Feed

Über Thema diskutieren
Per Mail senden
Blog via Yahoo! 360 Blog via Y! 360°





Copyright © 2008 Smarthouse Media GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Wiederveröffentlichung oder Verbreitung der Inhalte dieser Seiten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Smarthouse Media GmbH.

Copyright © 2008 Yahoo!. Alle Rechte vorbehalten. Alle Rechte vorbehalten.
Feedback & Kritik | Wir über uns | Jobs@Yahoo! | AGB | Rechtlicher Hinweis