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Karlsruhe (ddpdjn) Bei einem Maurer, der einen 40 Kilo schweren
Sack mit Zement auf der Schulter trug und dabei durch ein falschen
Schritt ins Straucheln kam, fiel und sich dabei einen
Bandscheibenschaden zuzog, stellte sich die Frage, ob es sich dabei
um einen von der Unfallversicherung gedeckten Unfall handelte
Nachdem die Vorinstanz, das Oberlandesgericht Schleswig, den Sturz
als Unfall gesehen und in dem Unfall auch die Hauptursache für den
Bandscheibenschaden gesehen hatte, waren die Richter am
Bundesgerichtshof (AZ: IV ZR 6/08) da deutlich skeptischer Ein
Unfall sei der Sturz schon, argumentierten sie und fragten sich
trotzdem,
ob dieses Unfallereignis wirklich der Grund für den
Bandscheibenschaden gewesen sei Das mochten die Bundesrichter nicht
so recht glauben und verwiesen den Fall zurück ans Oberlandesgericht.
Dort werden die Richter jetzt klären müssen, wie groß der Anteil des
Unfalls am Bandscheibenschaden war - und dann wird sich auch klären,
ob die Versicherung wirklich zahlen muss oder nicht.
ddpdjn/ome/nas/
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