euro adhoc: PANDATEL AG (Xetra: 691630 - Nachrichten) /
Recht/Prozesse / Nichtigerklärung des
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16.05.2008
Hannover, 16. Mai 2008. Pandatel AG (ISIN DE0006916307 - General Standard,
Frankfurter Wertpapierbörse). Das Landgericht Hamburg hat am 13.05.2008 ein
Anerkenntnis-Urteil und Schlussurteil verkündet. Der Beschluss der
Hauptversammlung vom 27.03.2006 zu TOP 2 ("Beschlussfassung über die
Herabsetzung des Grundkapitals nach den Vorschriften über die ordentliche
Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff AktG durch Zusammenlegung von Aktien zum
Zwecke der Sanierung und des Ausgleichs von Verlusten und Wertminderungen;
Satzungsänderung"), wonach das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 7.895.806
im Verhältnis 2:1 auf EUR 3.947.903 herabgesetzt wurde, wurde aufgrund des
insoweit erklärten Anerkenntnisses durch die Gesellschaft durch das
Landgericht
Hamburg für nichtig erklärt. Das von der Gesellschaft zunächst eingeleitete
Freigabeverfahren nach § 246 a AktG blieb erfolglos. Nach gescheiterten
Vergleichsgesprächen mit den Klägern im November (Frankfurt: A0S9N7 - Nachrichten) 2006 hatte
die Pandatel AG den
geplanten Zusammenschluss zwischen der Gesellschaft und der Dowslake
Microsystems Corp für gescheitert erklärt. Damit wurde auch die im
Zusammenhang
mit dem geplanten Zusammenschluss von der Hauptversammlung am 27.03.2006
beschlossene Kapitalherabsetzung obsolet. Die Klagen gegen die Beschlüsse der
Hauptversammlung vom 27.03.2006 zu TOP 3 ("Beschlussfassung über die
Zustimmung
zum Abschluss eines Einbringungsvertrags (Business Combination Agreement)
zwischen der Gesellschaft und den Anteilseignern der Dowslake Microsystems
Corp., Santa Clara, USA, ("Dowslake Microsystems")") und TOP 4 ("Erhöhung des
Grundkapitals der Gesellschaft durch Sacheinlagen unter Ausschluss des
Bezugsrechts der Altaktionäre") hatten die Parteien in der Hauptsache daher
bereits zuvor für erledigt erklärt. Das Landgericht Hamburg hat im
Hauptsacheverfahren in der Sache nunmehr insoweit lediglich eine
Kostenentscheidung getroffen, wonach die Kosten unter den Parteien aufgehoben
werden. Im Übrigen wurden die Klagen gegen den Entlastungsbeschluss der
Hauptversammlung vom 27.03.2006 (TOP 6: "Nachträgliche Entlastung des
Vorstands
Wienck für das Geschäftsjahr 2004") abgewiesen, die Klagen gegen die Wahl von
zwei Mitgliedern des Aufsichtsrats (TOP 7 der Hauptversammlung vom
27.03.2006)
wurden ebenfalls abgewiesen, aber der Beschluss über die Wahl des dritten
Aufsichtsratsmitglieds (Dr. Straus) wurde für nichtig erklärt. Die Kosten des
Hauptsacheverfahrens wurden gegeneinander aufgehoben.
Die Gesellschaft wird die Verfahrensbeendigung kurzfristig nach §§ 248a, 149
II
AktG publizieren.
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
insignis GmbH, Agentur für Kommunikation
Raik Packeiser
Berliner Allee 9 - 11
30175 Hannover
Tel.+49 511 33 65 15 31
Fax +49 511 33 65 15 33
Mail raik.packeiser@insignis.de
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: PANDATEL AG
Garbsener Landstr. 10
D-30419 Hannover
Telefon: +49(0)511 2772612
FAX: +49(0)511 2772677
Email: ir@pandatel.com
WWW: http://www.pandatel.de
Branche: Telekommunikation
ISIN: DE0006916307
Indizes: Prime All Share
Börsen: Regulierter Markt/Prime Standard: Börse Frankfurt, Freiverkehr: Börse
Berlin, Börse Hamburg, Börse Stuttgart, Börse Düsseldorf, Börse
Hannover, Börse München
Sprache: Deutsch
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