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Nürnberg (ddp.djn). Wer mit der Mutter und dem Bruder regelrecht
verfeindet ist, sollte sich auf jeden Fall die Schlüssel zu seiner
Wohnung oder seinem laden wiedergeben beziehungsweise die Schlösser
austauschen lassen. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts
Nürnberg-Fürth (AZ: 8 O 11434/05) hervor, auf das die Kanzlei Bach,
Langheid, Dallmayr hinweist. In dem Fall hatte ein Mann genau das
unterlassen und musste ansehen, wie sein Geschäftsanwesen Opfer einer
Brandstiftung wurde. Für die Richter war klar, dass es sich um eine
vorsätzliche Brandstiftung handeln musste und der Täter sich im
Besitz eines Schlüssels befunden haben dürfte, womit nur Mutter und
Bruder infrage kamen.
ddp.djn/ome/mbr
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