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Familienstreit interessiert auch die Feuerversicherung
Dienstag 17. Juni 2008, 07:04 Uhr

 

Nürnberg (ddp.djn). Wer mit der Mutter und dem Bruder regelrecht verfeindet ist, sollte sich auf jeden Fall die Schlüssel zu seiner Wohnung oder seinem laden wiedergeben beziehungsweise die Schlösser austauschen lassen. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth (AZ: 8 O 11434/05) hervor, auf das die Kanzlei Bach, Langheid, Dallmayr hinweist. In dem Fall hatte ein Mann genau das unterlassen und musste ansehen, wie sein Geschäftsanwesen Opfer einer Brandstiftung wurde. Für die Richter war klar, dass es sich um eine vorsätzliche Brandstiftung handeln musste und der Täter sich im Besitz eines Schlüssels befunden haben dürfte, womit nur Mutter und Bruder infrage kamen.

ddp.djn/ome/mbr

 


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