|
Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Volker Triebel hat in vielen Jahren oft um das Recht gekämpft. Dieses Mal kämpft er für sein Recht. Für das deutsche. Schuld daran ist eine Broschüre der Law Society of England and Wales. Ein Kollege hatte Triebel auf die Hochglanzbroschüre, die Ende vergangenen Jahres auf den Tischen internationaler Unternehmen gelandet war, aufmerksam gemacht. Im Vorwort grüßt der britische Justizminister Jack Straw, es folgt auf 29 Seiten eine Lobhudelei der englischen Rechtsordnung. Ziel der Kampagne, an der sich mehrere große Kanzleien beteiligen: Unternehmen, die sich auf internationalem Parkett bewegen und damit die
Wahl zwischen verschiedenen Rechtsordnungen haben, sollen sich bei Vertragsabschlüssen für das englische Recht entscheiden.
"Ich bin ein großer Bewunderer des englischen Rechts", beteuert Triebel, der als Barrister jahrelang vor Londoner Gerichten Prozesse führte. Aber? "Die Broschüre tut so, als sei englisches Recht generell besser als alle kontinentaleuropäischen Rechte. Dies ist nicht fair, es ist irreführend. Das hat mich geärgert." Also setzte er sich nach der Lektüre an seinen Schreibtisch und schrieb in nur drei Stunden einen Brief an Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Dass sie im Grunde nur eine Scheinadressatin war, räumt Triebel ein: "Ich wollte die Veröffentlichung." Das "Anwaltsblatt" - Lektüre jedes zweiten Rechtsanwalts in Deutschland - druckte Triebels Brief ab. Auf vier Seiten rechnet er dort mit den Thesen der Broschüre ab. Am meisten stößt er sich daran, wie kritiklos das englische Case-Law angepriesen wird. Das orientiert sich an Präzedenzfällen und soll laut Broschüre viel besser sein als das kontinentaleuropäische Civil Law. Für Triebel ist das auch ein Angriff auf das deutsche Recht. "Da werden Civil-Law-Systeme ohne Differenzierung in einen Topf geworfen, dabei ist es sehr wichtig, zwischen den unterschiedlichen nationalen Rechtsordnungen zu unterscheiden", sagt Triebel. Schließt etwa ein osteuropäisches Unternehmen einen Vertrag mit einem österreichischen Betrieb ab, sei es für beide viel angemessener, ein bestimmtes kontinentaleuropäisches Recht zu vereinbaren. Deutsche Juristen fühlen sich besonders durch die Behauptung getroffen, englische Richter seien besser qualifiziert als die in anderen Ländern. Triebel räumt zwar ein, dass die Richter am Commercial Court in London und den Obergerichten über eine langjährige Anwaltspraxis verfügen. Richter an den Landgerichten seien dagegen kaum erfahrener als deutsche Richter, die frisch aus dem Referendariat kommen. "Bisher konnte mir niemand, der Ahnung von der Materie hat, sagen, welches Recht das bessere ist", sagt Triebel. "Nach der Lektüre der Broschüre muss sich jeder deutsche Jurist fragen: Warum bin ich nicht englischer Jurist geworden, wenn das deutsche Recht doch so schlecht ist?" Auch andere Rechtsexperten sehen dafür keinen Grund. "Beim Case-Law-System werden die Gesetze traditionell sehr eng ausgelegt, auch in der Prozessführung gibt es Unterschiede", sagt Andreas Spickhoff, der an der Uni Regensburg internationales Privatrecht lehrt. "Insgesamt aber sind die Unterschiede zwischen dem deutschen und dem englischen Recht nicht sehr groß." Umso mehr wundert er sich über die englische Offensive. Spickhoff ist wie Triebel überzeugt, dass die Kampagne im Grunde andere Motive verfolgt. "Das ist alles eine Frage der Marktmacht. Die Engländer wollen etwas zu sagen haben, sie wollen die Prozesse nach England rüberziehen." Das stellt auch Triebel in seinem Brief fest. "Dieser Kampf verfolgt nicht Gerechtigkeitsziele, sondern vor allem kommerzielle Interessen." Je mehr Unternehmen Verträge in einem bestimmten Recht abschließen, desto mehr profitieren die Richter, Rechtsanwälte und Schiedsrichter dieser Rechtsordnung. In der Praxis ist der Kampf um die Rechtsordnungen noch lange nicht zugunsten des englischen Rechts entschieden. Im Gegenteil. Deutsche Niederlassungen internationaler Anwaltskanzleien ziehen hiesiges Recht häufig dem englischen vor - nur offiziell will das niemand zugeben. Außer Triebel. Aber der ist ja auch seit Anfang Mai im Ruhestand. "Sie werden in ganz Frankfurt keinen Anwalt finden, der mit Ihnen darüber redet", heißt es etwa aus einer großen, internationalen Kanzlei. "Die Anwälte internationaler Kanzleien in Deutschland beraten vor allem im deutschen Recht. Geht es um Unternehmenskäufe, gibt es im Grunde keinen Grund für eine Vereinbarung nach dem englischen Recht. Dax (Xetra: Nachrichten) -Konzerne etwa werden sich immer unwohl mit englischem Recht fühlen", verrät der Anwalt weiter. Mitten in einer Kampagne, in der die englischen Mutterhäuser bemüht sind, englisches Recht durchzusetzen, würde dies aber niemand laut sagen. Offensiver gehen Anwälte rein deutscher Kanzleien mit dem Thema um. Bei denen verfing Triebels Konter. Nach der Veröffentlichung seines offenen Briefs sei er überhäuft worden mit E-Mails und Briefen - alle hätten ihn in seiner Auffassung unterstützt. Und eine vom Deutschen Anwaltverein (DAV) gegründete Arbeitsgruppe beschäftigt sich gerade mit den Möglichkeiten, wie künftig die Vorzüge des deutschen Rechts bekannter gemacht werden können. "Das, was die Engländer gemacht haben, kann man böse ausgedrückt als imperialistisch bezeichnen", sagt Friedrich Graf von Westphalen, DAV-Vizepräsident. "Das deutsche Recht ist eine sehr verlässliche, sichere Rechtsordnung - darauf wollen wir jetzt über Deutschland hinaus aufmerksam machen." Man denkt auch über eine Broschüre nach. Triebel ist mit dieser Entwicklung zufrieden. "Ich habe die Lawine angestoßen." Der Kampf um sein Recht geht in die nächste Runde.
|