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Rechtstipp: Restschuldversicherung bei Berufsunfähigkeit nicht gültig
Donnerstag 18. Juni 2009, 07:07 Uhr

 

Schleswig (ddpdjn) Leistungen aus einer Restschuldversicherung können nicht länger in Anspruch genommen werden, wenn der Versicherte berufsunfähig wird Das hat das Oberlandesgericht Schleswig entschieden und eine entsprechende Klausel in den Versicherungsbedingungen als wirksam angesehen Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass schon der Produktname «Arbeitsunfähigkeitsversicherung zeigt, dass die Versicherung eben nur bei Arbeitsunfähigkeit eintritt. Und die Arbeitsunfähigkeit als vorübergehende Unfähigkeit zur Ausübung des Berufs ist etwas anderes als eine dauerhafte Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, bei der dann nicht mehr zu zahlen ist.

(AZ: 16 U 5/09)

ddpdjn/ome/nas/

 

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