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Bamberg (ddp.djn). In der privaten Haftpflichtversicherung ist in
der Regel auch eine Deckung für Haftpflichtschäden rund um die selbst
bewohnte Immobilie enthalten. Dieser Schutz gilt allerdings
ausschließlich für eine selbst bewohnte Immobilie, wie jetzt das
Oberlandesgericht Bamberg (AZ: 1 U 34/08) entschieden hat. Wer eine
weitere Immobilie besitzt, muss diese gesondert versichern, selbst
wenn sie gerade leersteht. In dem Fall hatte der Versicherte ein
zweites Haus, in dem ein Rohrbruch beim Nachbarn einen erheblichen
Schaden verursachte. Obwohl das Haus gerade nicht wie sonst vermietet
war, musste die private
Haftpflichtversicherung nach Meinung der
Richter nicht einspringen, denn das Haus wurde eben während des
Leerstands nicht zu eigenen Wohnzwecken benutzt.
Genau das ist nach den Versicherungsbedingungen jedoch
Voraussetzung für eine Schadensübernahme durch die private
Haftpflichtversicherung. Die Entscheidung zeigt, dass Besitzer
mehrerer Immobilien sich bei der Haftung nicht auf ihre private
Haftpflichtversicherung verlassen sollten. Das gilt übrigens auch bei
Mehrfamilienhäusern mit vermieteten Wohnungen - auch hier kann der
private Haftpflichtschutz nur für die selbst genutzte Wohnung greifen
- für die vermieteten Einheiten muss eine gesonderte Haus- und
Grundstückshaftpflicht-Versicherung abgeschlossen werden.
ddp.djn/ome/mbr
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