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Koblenz (ddpdjn) Nicht immer ist ein Einbruchsdiebstahl auch
wirklich das, was er zu sein scheint, wie ein Urteil des Landgerichts
Koblenz (AZ: 16 O 214/08) zeigt In dem Fall hatte die Polizei einen
Tatort unter die Lupe genommen und festgestellt, dass ein
zurückgebogenes Fenstergitter, ein eingeschlagenes Fenster, geöffnete
Schubladen und Schränke sowie Beschädigungen auf dem Fußboden und an
der Treppe dafür sprachen, dass ein Einbruch verübt wurde Allerdings
müssen, so die Richter, die Spuren auch stimmig sein In dem Fall
stellte sich nämlich heraus, dass die Beschädigungen am Tresor,
aus
dem Wertgegenstände entwendet worden waren, nur entstanden sein
konnten, als der angeblich aufgebrochene Tresor bereits offenstand.
Und aus diesem unstimmigen Spurenbild schlossen die Richter auf einen
vorgetäuschten Einbruchsdiebstahl, sodass die Versicherung nicht
zahlen musste.
ddpdjn/ome/nas/
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