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Versicherungsbetrug lohnt sich nicht
Freitag 19. Juni 2009, 07:05 Uhr

 

Koblenz (ddpdjn) Nicht immer ist ein Einbruchsdiebstahl auch wirklich das, was er zu sein scheint, wie ein Urteil des Landgerichts Koblenz (AZ: 16 O 214/08) zeigt In dem Fall hatte die Polizei einen Tatort unter die Lupe genommen und festgestellt, dass ein zurückgebogenes Fenstergitter, ein eingeschlagenes Fenster, geöffnete Schubladen und Schränke sowie Beschädigungen auf dem Fußboden und an der Treppe dafür sprachen, dass ein Einbruch verübt wurde Allerdings müssen, so die Richter, die Spuren auch stimmig sein In dem Fall stellte sich nämlich heraus, dass die Beschädigungen am Tresor,
aus dem Wertgegenstände entwendet worden waren, nur entstanden sein konnten, als der angeblich aufgebrochene Tresor bereits offenstand. Und aus diesem unstimmigen Spurenbild schlossen die Richter auf einen vorgetäuschten Einbruchsdiebstahl, sodass die Versicherung nicht zahlen musste.

ddpdjn/ome/nas/

 

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