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Gericht: Umorganisation bei möglicher Berufsunfähigkeit ist zumutbar
Freitag 20. Juni 2008, 07:04 Uhr

 

Frankenthal (ddp.djn). Eine Entscheidung des Landgerichts Frankenthal (AZ: 3 O 347/07) zeigt, das Berufsunfähigkeitsschutz bei Selbstständigen schnell ins Leere laufen kann. Der Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs konnte durch eine Krankheit nicht mehr schwer arbeiten und wollte die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt bekommen. Die Versicherung weigerte sich jedoch und forderte den Versicherten auf, seinen Betrieb umzuorganisieren, indem er für die körperliche Arbeit auf Hilfskräfte zurückgreift. Richter aus Frankenthal entschieden für die Versicherung. Eine Umorganisation sei zumutbar, wenn mit ihr nur geringe Einkommenseinbußen einhergingen. In diesem Fall lagen diese bei 20 Prozent und damit für die Richter noch im akzeptablen Bereich.

ddp.djn/nas/mbr

 


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