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Frankenthal (ddp.djn). Eine Entscheidung des Landgerichts
Frankenthal (AZ: 3 O 347/07) zeigt, das Berufsunfähigkeitsschutz bei
Selbstständigen schnell ins Leere laufen kann. Der Inhaber eines
landwirtschaftlichen Betriebs konnte durch eine Krankheit nicht mehr
schwer arbeiten und wollte die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente
ausgezahlt bekommen. Die Versicherung weigerte sich jedoch und
forderte den Versicherten auf, seinen Betrieb umzuorganisieren, indem
er für die körperliche Arbeit auf Hilfskräfte zurückgreift. Richter
aus Frankenthal entschieden für die Versicherung. Eine Umorganisation
sei zumutbar, wenn mit ihr nur geringe Einkommenseinbußen
einhergingen. In diesem Fall lagen diese bei 20 Prozent und damit für
die Richter noch im akzeptablen Bereich.
ddp.djn/nas/mbr
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