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Financial Times Deutschland
Wertlose Zertifikate: Gericht macht Lehman-Opfern Mut von Karsten Röbisch (Frankfurt)
Dienstag 23. Juni 2009, 21:32 Uhr

 

Die durch die Lehman-Pleite betroffenen deutschen Zertifikateanleger schöpfen Hoffnung, ihre Verluste auf juristischem Wege wieder von Banken eintreiben zu können. Am Dienstag erzielte ein geschädigter Zertifikatehalter der US-Pleitebank Lehman Brothers vor Gericht einen wichtigen Erfolg.

Das Landgericht Hamburg verurteilte die Hamburger Sparkasse (Haspa) wegen fehlerhafter Beratung in einem Fall zu Schadensersatz von 10.000 Euro und stärkte damit die Hoffnung der übrigen rund 40.000 Lehman-Opfer auf eine Entschädigung. Sie hatten laut Schätzungen bis zu rund 700 Mio. Euro in die Zertifikate investiert. Die US-Bank Lehman Brothers war
am 15. September zusammengebrochen. Damit wurden die von ihr als Inhaberschuldverschreibung ausgegebenen Zertifikate wertlos.

Bereits am Montag hatte die gestrauchelte isländische Kaupthing Bank mit der Entschädigung ihrer rund 34.000 deutschen Kunden begonnen und will nun rund 300 Mio. Euro an die Sparer zurückzahlen. Damit steigen die Chancen, dass direkt betroffene deutsche Anleger aus den beiden Pleiten von Kaupthing und Lehman Brothers (NYSE: LEH - Nachrichten) noch einmal glimpflich davonkommen.

Geklagt hatte im Fall der Lehman-Zertifikate ein pensionierter Lehrer, der im Dezember 2006 auf Anraten der Haspa Lehman-Zertifikate erworben hatte. Nach Ansicht der Richter hat die Sparkasse dabei gravierende Beratungsfehler begangen. Sie habe es pflichtwidrig unterlassen, den Kunden über die fehlende Einlagensicherung der Zertifikate aufzuklären, die Sparguthaben in Deutschland im Insolvenzfall besonders schützt. Dieses Argument hat bislang noch kein Gericht angeführt. Die Sparkasse hätte zudem die Gewinnmarge aufdecken müssen, um dem Kunden ihren eigenen wirtschaftlichen Vorteil offenzulegen.

"Für mich hat das Urteil vor allem in Bezug auf die Haspa grundsätzliche Bedeutung", sagte Klägeranwalt Ulrich Husak. In ihrer Begründung hätten die Richter Beratungsfehler moniert, die auch auf andere Haspa-Fälle zuträfen. Verbraucherschützer werteten das Urteil gar als Durchbruch für weitere Klagen: "Die Entscheidung bedeutet Rückenwind für alle Lehman-Opfer", so Günther Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg.

Die Haspa kritisierte das Urteil und kündigte Berufung an. In dem Beschluss werde eine Tendenz der Gerichte deutlich, das Anlagerisiko nachträglich auf die Kreditinstitute zu verlagern, hieß es in einer Stellungnahme.

Insgesamt hatte die Haspa an 3700 Kunden Lehman-Papiere im Wert von 54 Mio. Euro verkauft. Die Bank zählte damit wie die Frankfurter Sparkasse, die Citibank und die Dresdner Bank zu den Geldhäusern, die diese Produkte am eifrigsten vertrieben. Auffällig oft wurden sie älteren Kunden angeboten. Um Härtefalle abzumildern, boten die Geldhäuser außergerichtliche Vergleiche an. So zahlte die Haspa an 1000 Kunden 9,5 Mio. Euro Entschädigung, die Citibank stellt 27 Mio. Euro dafür bereit. Trotzdem laufen bundesweit bereits Hunderte Klagen von Lehman-Opfern.

 

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