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Henstedt-Ulzburg (ddp.djn). Wer sich vorher absichert, hat
hinterher weniger Ärger. Das gilt ganz besonders bei der
Urlaubsreiseplanung. Der Bund der Versicherten rät deshalb unbedingt
zum Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung. Diese
Versicherung tritt unterwegs für Krankheitskosten ein, wenn die
gesetzliche Krankenkasse nicht für diese aufkommt. Und das macht die
gesetzliche Kasse unter anderem dann nicht, wenn die Krankheit im
Ausland außerhalb der Europäischen Union (EU) auftritt, sondern auch,
wenn der Arzt in einem EU-Land höher als in Deutschland üblich
abrechnen will.
Außerhalb
der Europäischen Union zahlt die Kasse nur, wenn mit dem
Urlaubsland ein Sozialversicherungsabkommen besteht - für den
Rücktransport kommt sie jedoch in keinem Fall auf. Für
Privatversicherte lohnt sich die Auslandsreise-Krankenversicherung
ebenfalls, weil sie bei ihnen ebenfalls mögliche Einschränkungen
ausgleicht. Wer eine Jahrespolice für eine
Auslandsreise-Krankenversicherung im Gepäck hat, dem muss der
Versicherer je nach Tarif sechs Wochen lang
Krankenversicherungsschutz bieten.
Das hat der Bundesgerichtshof (AZ IV ZR 136/06) bestätigt. Der
Urlauber ist auf einer Reise für die ersten sechs Wochen versichert,
auch wenn er länger bleiben will. Allerdings zahlen nach dem 42. Tag
die meisten Gesellschaften nicht mehr. Einige nehmen auch den 45. Tag
als Stichtag. Besonders erfreulich an dieser Versicherung ist, dass
sie als Jahrespolice für die ganze Familie umgerechnet monatlich noch
nicht mal zwei Euro kostet. Und dafür gibt es beispielsweise eine
stationäre Heilbehandlung am Urlaubsort, ambulante Hilfe bei akuten
Erkrankungen oder Unfällen, schmerzstillende Zahnbehandlung im
Gastland, Arzneimittellogistik oder einen medizinisch erforderlichen
Krankenrücktransport.
ddp.djn/ome/nas
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