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Unfallversicherungen unterscheiden zwischen Privat und Beruf
Mittwoch 24. Juni 2009, 07:04 Uhr

 

Kassel (ddpdjn) Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nicht, wenn außerhalb des Arbeitslebens ein Unfall geschieht. Allerdings ist nicht immer klar, wann eigentlich das Private anfängt und das Berufliche zu Ende ist, wie ein Urteil des Bundessozialgerichts (AZ: B 2 U 12/08 R) zeigt.

In dem Fall hatte ein Baumaschinenführer mit seinem Vorgesetzten vereinbart, dass er seinen privaten PKW auf der Hebebühne der Firma nach Feierabend reparieren darf Dabei stellte der Mann fest, dass die Hebebühne defekt war und wollte sie reparieren Dabei kam es zum Unfall, der für den Mann mit schweren Verletzungen
am Kopf endete.

Obwohl die Reparatur im Interesse des Betriebes gewesen wäre, wollten die Richter keinen Arbeitsunfall annehmen, für den die gesetzliche Unfallversicherung einspringen muss Denn die Reparatur erfolgte aus Eigeninteresse, nicht aber aus beruflichen Gründen In einem solchen Fall hilft deshalb nur eine private Absicherung gegen Unfälle und Invalidität.

ddpdjn/ome/jwu/

 

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