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Rechtstipp: Versicherung zahlt Hotelkosten nur bis Höchstbetrag
Donnerstag 25. Juni 2009, 07:06 Uhr

 

Celle (ddpdjn) Im Schadensfall zeigen sich oft die Grenzen von Hausrat-, aber auch von Wohngebäudeversicherungen Denn nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle handelt es sich bei den im Versicherungsvertrag mitversicherten Hotelkosten nur um die maximal erstattbaren Kosten Bei einem Höchstsatz von 100 Euro heißt das also nicht, dass der Versicherte immer 100 Euro bekommt Nur wenn das Hotelzimmer auch tatsächlich soviel kostet, zahlt die Versicherung diese Summe Zudem werden lediglich die angefallenen Hotelkosten von den Versicherern erstattet. Wer hingegen bei Verwandten unterkommt, kann das gesparte Geld also nicht als fiktive Kosten abrechnen.

(AZ: 8 U 6/09)

ddpdjn/ome/jwu/

 

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