|
Celle (ddpdjn) Im Schadensfall zeigen sich oft die Grenzen von
Hausrat-, aber auch von Wohngebäudeversicherungen Denn nach einer
Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle handelt es sich bei den im
Versicherungsvertrag mitversicherten Hotelkosten nur um die maximal
erstattbaren Kosten Bei einem Höchstsatz von 100 Euro heißt das also
nicht, dass der Versicherte immer 100 Euro bekommt Nur wenn das
Hotelzimmer auch tatsächlich soviel kostet, zahlt die Versicherung
diese Summe Zudem werden lediglich die angefallenen Hotelkosten von
den Versicherern erstattet. Wer hingegen bei Verwandten unterkommt,
kann das gesparte Geld also nicht als fiktive Kosten abrechnen.
(AZ: 8 U 6/09)
ddpdjn/ome/jwu/
| |
|