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Rechtstipp: Vorschäden bei Hausratversicherung immer angeben
Donnerstag 26. Juni 2008, 07:06 Uhr

 

Hermeskeil (ddp.djn). Wer beim Abschluss einer Hausratversicherung Vorschäden nicht angibt, riskiert Ärger, weil der Versicherer in diesem Fall den Vertrag anfechten kann. Das geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hermeskeil (Rheinland-Pfalz) hervor, auf die die Kanzlei Bach Langheid Dallmayr hinweist. Das gilt vor allem, wenn der Versicherte auch nicht angibt, dass der Vorvertrag von ihm gekündigt wurde, obwohl in Wirklichkeit die Versicherung gekündigt hatte. Daran änderte auch der Umstand nicht, dass zuvor die Ehefrau des jetzigen Antragstellers den Versicherungsvertrag abgeschlossen hatte, denn,
argumentierten die Richter, der Hausrat war ja identisch. Die Folgen einer wirksamen Anfechtung sind gravierend, denn damit wird der Vertrag aufgelöst und der Versicherte hat keinen Versicherungsschutz mehr.

(AZ: 1 C 373/07)

ddp.djn/ome/nas/

 


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