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Hermeskeil (ddp.djn). Wer beim Abschluss einer Hausratversicherung
Vorschäden nicht angibt, riskiert Ärger, weil der Versicherer in
diesem Fall den Vertrag anfechten kann. Das geht aus einer
Entscheidung des Amtsgerichts Hermeskeil (Rheinland-Pfalz) hervor,
auf die die Kanzlei Bach Langheid Dallmayr hinweist. Das gilt vor
allem, wenn der Versicherte auch nicht angibt, dass der Vorvertrag
von ihm gekündigt wurde, obwohl in Wirklichkeit die Versicherung
gekündigt hatte. Daran änderte auch der Umstand nicht, dass zuvor die
Ehefrau des jetzigen Antragstellers den Versicherungsvertrag
abgeschlossen hatte, denn,
argumentierten die Richter, der Hausrat
war ja identisch. Die Folgen einer wirksamen Anfechtung sind
gravierend, denn damit wird der Vertrag aufgelöst und der Versicherte
hat keinen Versicherungsschutz mehr.
(AZ: 1 C 373/07)
ddp.djn/ome/nas/
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