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Unfall-Ersatzwagen muss im Spezialfall nicht der preiswerteste sein
Freitag 26. Juni 2009, 07:05 Uhr

 

Schweinfurt (ddpdjn) Grundsätzlich ist bei der Wahl eines Ersatzwagens nach einem Unfall Ausschau nach dem günstigsten Angebot zu halten Allerdings gilt das nicht uneingeschränkt, wie das Landgericht Schweinfurt (AZ: 23 O 313/08) entschieden hat In dem Fall war eine Frau unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt gewesen Ihr Wagen musste abgeschleppt werden Daraufhin mietet sie sich schnell einen Ersatzwagen, weil sie verschiedene Kundentermine wahrzunehmen hatte Die Kosten dafür lagen bei 5400 Euro - zu viel, meinte der Versicherer. Da er nachweisen konnte, dass ein vergleichbares Auto auch für 2000
Euro zu bekommen gewesen wäre, verweigerte die Zahlung des restlichen Betrages.

Zu Unrecht, wie die Schweinfurter Richter entschieden Da die Frau in Zeitdruck war und Termine wahrnehmen musste, war es ihr nicht zuzumuten, verschiedene Angebote einzuholen Zumal sie wegen des Unfalls bereits einen Termin verpasst hatte

In einem solchen speziellen Einzelfall sei es unbillig, wenn der Versicherer sich auf die Schadensminderungspflicht beruft Denn die muss auch immer die besonderen Umstände des Einzelfalles berücksichtigen

ddpdjn/ome/jwu/

 

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