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Probleme mit dem Kleingedruckten bei Unfallversicherung beachten
Montag 29. Juni 2009, 07:04 Uhr

 

Köln (ddpdjn). Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (AZ: 20 U 31/09) ist es nicht zu beanstanden, dass im Kleingedruckten einer Unfallversicherung die Voraussetzungen für die Leistungspflichtin einem früheren Punkt behandelt werden als der Hinweis auf die Fristwahrung.

In dem vorliegenden Fall der Versicherungsbedingungen ist der Versicherte gehalten, die Invalidität binnen 15 Monaten ärztlich feststellen zu lassen Der Versicherer muss darauf in den Versicherungsbedingungen auch klar und durchschaubar hinweisen.

Dass jedoch die Rechte und Pflichten der Vertragspartner in zwei
Unterpunkten geregelt sind, die nicht genau hintereinander stehen, verstößt nicht gegen das Gebot, dass der Versicherer klar und deutlich auf die Pflichten des Versicherten hinweisen muss Die Regelung ist damit wirksam und der Versicherer muss nicht zahlen, wenn die 15-Monats-Frist nicht eingehalten wird.

ddpdjn/ome/jwu/

 

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